Königsberger-Ludwig: Pilotprojekt für Verwaltungsrichter mit Sehbehinderung

Somit könne man gut ausgebildeten blinden Menschen endlich auch die Ausübung dieses wichtigen Berufs ermöglichen.

Ulrike Königsberger-Ludwig
Parlament

Im Zuge der Debatte über die Umsetzung der Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit wurde ein von SPÖ und ÖVP eingebrachter Entschließungsantrag beschlossen, der zum Ziel hat, die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen für blinde Richter zu schaffen.

Derzeit sind in Österreich blinde und stark sehbehinderte Menschen von der Ausübung des Richterberufes ausgeschlossen. „Das wollen wir ändern. Blinde und stark sehbehinderte Menschen sollen die Möglichkeit erhalten, den Richterberuf ausüben zu können“, sagt SPÖ-Bereichssprecherin für Menschen mit Behinderung Königsberger-Ludwig am Donnerstag gegenüber dem SPÖ-Pressedienst.

Im Rahmen eines Pilotprojektes sollen in einem ersten Schritt die notwendigen rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, damit blinde und stark sehbehinderte Personen am Bundesverwaltungsgericht und am Bundesfinanzgericht auch den Richterberuf ausüben können.

„Danach soll das Pilotprojekt begleitend evaluiert werden, um die richtigen Rahmenbedingungen für blinde Richter schaffen zu können“, betont die SPÖ-Bereichssprecherin für Menschen mit Behinderung. Dazu zählen unter anderem die Adaptierung des Arbeitsplatzes mit Scanner, Laptop mit Braillezeile oder die persönliche Assistenz am Arbeitsplatz. Die Erkenntnisse und Erfahrungen des Pilotprojektes sollen begleitend evaluiert werden.

Somit könne man gut ausgebildeten blinden Menschen endlich auch die Ausübung dieses wichtigen Berufs ermöglichen. „Das ist ein weiterer wichtiger Beitrag in Richtung Inklusion“, so Königsberger-Ludwig.

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