BIZEPS-Kongress 2013: Fortschritte der Arbeitsgruppe PA aus Sicht der SL-Bewegung

Die "Fortschritte der Arbeitsgruppe Persönliche Assistenz aus der Sicht der Selbstbestimmt Leben Bewegung" kritisch betrachtet.

Roswitha Schachinger, Martin Ladstätter,BIZEPS-Kongress 2013
BIZEPS

Martin Ladstätter (BIZEPS) und Roswitha Schachinger (WAG Assistenzgenossenschaft) haben in ihrem Vortrag „Fortschritte der Arbeitsgruppe Persönliche Assistenz aus der Sicht der Selbstbestimmt Leben Bewegung“ die derzeitige Situation kritisch beleuchtet.

Die Regierung hat sich in ihrem rot-schwarzen Koalitionsprogramm, welches „Gemeinsam für Österreich, 2008-2013“ heißt Persönliche Assistenz selbst zu einem wichtigen Thema gemacht, konnte aber die Erwartungen nicht erfüllen. Erstens soll der Ausbau Persönlicher Assistenz in Beschäftigung und Ausbildung forciert werden. Zweitens soll die Möglichkeit einer bundeseinheitlichen Persönlichen Assistenz in allen Lebensbereichen geprüft werden und drittens die Evaluierung des Ist-Zustandes sowie die Überprüfung von Weiterentwicklungsmöglichkeiten in Betracht gezogen werden.

Nach fünf Jahren fiel die Bewertung negativ aus

Beide waren sich einig, dass nach fünf Jahren eine Bewertung durchzuführen sei, die jedoch negativ ausfiel. Roswitha Schachinger fuhr fort, dass sich erst 2011 etwas ändere. Ein Fünfparteienantrag im Parlament wurde einstimmig beschlossen. In diesem Antrag wurde der Bundesminister für Arbeit und Soziales ersucht, gemeinsam mit den Ländern Vorschläge für eine bundesweit einheitliche Regelung Persönlicher Assistenz in allen Lebensbereichen im Rahmen einer Vereinbarung nach Artikel 15a zu erarbeiten und diese in der Neuordnung im Zuge des nächsten Finanzausgleiches zu verhandeln. Die Arbeitsgruppe wurde aus VertreterInnen des Bundes und der Länder demnach erst im Jahr 2011 eingerichtet.

In den ersten fünf Sitzungen waren Menschen mit Behinderung überhaupt nicht beteiligt. Erst nach massivem Druck konnten auch Menschen mit Behinderungen daran teilnehmen. Mit diesen Ausgrenzungen wurden grundlegende Menschenrechte verletzt. Es hat eineinhalb Jahre und fünf Sitzungen gedauert, bis eine Partizipation von Menschen mit Behinderung an diesem Prozess möglich wurde.

Dürfen die Bundesländer auch in Zukunft unterschiedliche Regelungen anbieten?

Frau Schachinger betont weiter, dass seit 2011 in der Arbeitsgruppe keine wesentlichen Fortschritte festzustellen sind und noch immer darüber diskutiert wird, was überhaupt Persönliche Assistenz ist. Das Modell der Persönlichen Assistenz gibt es jedoch in Schweden und in Österreich im Rahmen der PAA schon längere Zeit. Sie verstehe nicht, warum die Umsetzung der Persönlichen Assistenz solange dauere. Martin Ladstätter ergänzt, dass in der Arbeitsgruppe vor der Aufnahme von Menschen mit Behinderung katastrophal gearbeitet wurde. Man wollte sich darauf einigen, dass die Bundesländer auch in Zukunft unterschiedliche Regelungen anbieten dürfen, weiter wurde diskutiert, wer eigentlich Zielgruppe der Persönlichen Assistenz sei und ob irgendwelche Bundesländer damit ein Problem hätten, dass auch Menschen mit Lernschwierigkeiten Persönliche Assistenz erhalten.

Diese Optionen wurden jedoch zunächst einmal ausgeschlossen. Erbost darüber äußert sich Roswitha Schachinger: „Also jede Einschränkung ist einfach, ja, gegen die UN-Konvention, gegen die Menschenrechte, gegen unser Leben, es ist einfach nur anstrengend und nicht einzusehen, warum wir unser ganzes Leben für unsere Rechte kämpfen müssen. Und es hört nicht auf!“ 2012 wurde der „Nationale Aktionsplan Behinderung 2012-2020“ mit dem Untertitel „Strategie der österreichischen Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“ formuliert.

Er ist relativ umfangreich und es steht nur wenig zu Persönlicher Assistenz darin. Im Entwurf war zu lesen, erklärt Martin Ladstätter, dass „die Persönliche Assistenz als ein wichtiges Hilfsmittel zum selbstbestimmten Leben deutlich ausgebaut werden soll“. Daraufhin wurde der Aktionsplan im Ministerium noch einmal überarbeitet. Herausgekommen ist, dass der Zusatz „deutlich“ gestrichen wurde. Aufgebracht bringt Roswitha Schachinger ein: „Mir fällt hier nur ein Satz ein, den wir hier nicht sagen sollten, wir haben ja gesagt, dass wir hier eine schöne Sprache verwenden sollen, ich würde sagen, unter jeder…“

Der Bund hat versagt

Der Bund hat im Bereich des nationalen Aktionsplans in vielen Bereichen vollkommen versagt. Grundsätzlich steht im Artikel 19 der UN-Konvention, dass Menschen mit Behinderung die Möglichkeit haben müssen, den vollen Genuss ihrer Rechte auszukosten und dass Menschen mit Behinderungen ihren Aufenthaltsort frei wählen können und die jeweiligen Unterstützungsmaßnahmen jedem Menschen mit Behinderung zu gewährleisten sind.

Das heißt, Persönliche Assistenz ist definitiv ein Recht im Sinne der UN-Konvention. Martin Ladstätter fährt fort: „Da steht gewährleisten, das heißt, der Staat muss aktiv etwas machen, ja, das ist wichtig und dieses ‘nicht machen’ ist eine Verletzung der UN-Behindertenrechtskonvention.“ Die Forderung ist eine bedarfsgerechte, bundesweit einheitliche Regelung für Persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderung und zwar unabhängig von der Art der Behinderung und unabhängig von dem Einkommen und dem Vermögen. „Ein Rechtsanspruch auf Persönliche Assistenz muss entstehen“, fügt Ladstätter hinzu. Die Regelung in den Bundesländern zur Richtlinie der Persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz ist schon seit 2004 in Kraft. Sie ist einkommens- sowie vermögensunabhängig und die Bewilligung der Assistenz immer am individuellen Bedarf orientiert.

Menschen mit Lernschwierigkeiten sind vom ersten Arbeitsmarkt ausgeschlossen

Die Grundlage für diese Bedarfsermittlung ist immer die Selbsteinschätzung und ist jederzeit dem Assistenzbedarf anpassbar. Es gibt die tatsächliche Wahlfreiheit der Organisationsform. Das heißt, man kann sich aussuchen, ob man die Assistenz entweder über einen Anbieter von Persönlicher Assistenz oder im Arbeitgebermodell organisiert. Es gibt darüber hinaus einen Durchrechnungszeitraum von einem Jahr. Gerade die Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz schließt beispielsweise Menschen mit Lernschwierigkeiten aus, da man dafür mindestens, und auch das nur in Ausnahmefällen, die Pflegegeldstufe 3 benötigt. Ein weiterer Grund ist, dass Menschen mit Lernschwierigkeiten oft grundsätzlich vom ersten Arbeitsmarkt ausgeschlossen sind und dass die notwendige Unterstützung bei der Organisation von Persönlicher Assistenz für Menschen mit Lernschwierigkeiten derzeit nicht gegeben ist.

Roswitha Schachinger fordert Persönliche Assistenz: „Sie muss in allen Lebensbereichen möglich sein und zwar unabhängig davon, ob jemand arbeitet oder nicht. Aber auch unabhängig davon, wie sie oder er sein Leben gestaltet, muss die Möglichkeit bestehen, behinderungsbedingte Hilfe so zu bekommen wie sie gebraucht wird. Es muss flächendeckend Peerberatungsstellen geben, damit Menschen mit Behinderung eine Beratung zur Persönlichen Assistenz, wann immer sie benötigt wird, auch zur Verfügung haben. Darüber hinaus braucht es mehrere Anbieter, damit man die Möglichkeit hat, sich von verschiedenen Dienstleistern beraten und unterstützen zu lassen. Darüber hinaus ist eine Deinstitutionalisierung dringend notwendig und längst fällig.“

Über die Veranstaltung

Der Kongress zur Persönlichen Assistenz am 18. und 19. April 2013 in Wien wurde von BIZEPS-Zentrum für Selbstbestimmtes Leben organisiert und vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz gefördert. Fotos vom Kongress sind auf Flickr zu sehen. Hier finden Sie die Liste aller Vorträge.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich