Lokalbetreiber wegen rassistischer Diskriminierung zu 1.000 Euro Schadenersatz verurteilt

Bitteres Ende einer Weihnachtsfeier in Linz: Für einen Oberösterreicher mit Migrationshintergrund endete sie an der Diskotür

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Ein 32-jähriger Oberösterreicher hat vom Bezirksgericht Linz 1.000 Euro Schadenersatz wegen rassistischer Diskriminierung zugesprochen bekommen.

Es handelt sich hierbei um das erste Urteil, in dem von einem oberösterreichischen Gericht ein rassistisches Motiv in Zusammenhang mit einer Einlassverweigerung festgestellt wurde.

Der Akademiker mit türkischem Migrationshintergrund wollte im Dezember 2011 nach einer Weihnachtsfeier gemeinsam mit drei österreichischen FreundInnen in einer Linzer Disko weiterfeiern. Als der Türsteher seinen Ausweis sehen wollte, sagte er: „Seh ich aus wie ein 17-Jähriger?“ Daraufhin antwortete der Türsteher, er dürfe keine Dunkelhäutigen einlassen und auf Nachfragen des studierten Betriebswirts, er dürfe keine Ausländer einlassen. Seine Begleitpersonen wurden nicht am Betreten des Lokals gehindert.

„Es hat mich zutiefst verletzt“

Nach dem jähen Ende dieser Weihnachtsfeier hat sich der Oberösterreicher an den Klagsverband gewandt und mit Unterstützung des Vereins Klage gegen den Diskobetreiber eingebracht. Das nunmehr rechtskräftige Urteil des Bezirksgerichtes Linz kommt zum Ergebnis, dass im Verhalten des Türstehers eine Diskriminierung aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit des Klägers durch die Betreiberfirma der Disko zu sehen ist.

„Wichtig ist dabei nicht die Frage, ob jemand tatsächlich eine gewisse ethnische Zugehörigkeit hat, sondern einzig und allein, ob ihm diese zugeschrieben wird“, erklärt Andrea Ludwig, die das Verfahren für den Klagsverband geführt hat. Der Kläger beschreibt seine Erfahrungen so: „Wie ich am eigenen Leib erfahren musste, gibt es in Linz im 21. Jahrhundert nach wie vor Nachtclubs, die Menschen nach ihrer Hautfarbe oder Namen pauschal kategorisieren und den Einlass verwehren. Auch wenn die Nachtclubs in der Öffentlichkeit immer wieder das Gegenteil behaupten. Ich habe es persönlich erlebt und es hat mich zutiefst verletzt. Jeder weiß es. Es ist ein offenes Geheimnis. Doch viele sehen einfach darüber hinweg.“

Diskriminierende Türpolitik weit verbreitet

Vorfälle wie dieser in Linz sind keine Einzelfälle. Beim Klagsverband würden sich regelmäßig Personen melden, die wegen ihrer Hautfarbe oder einem anderen äußeren Merkmal nicht in Lokale gelassen würden. Diese rassistische Einlasspolitik gebe es in allen Bundesländern und sie betreffe auch Frauen, so Andrea Ludwig. Der Klagsverband habe in den vergangenen fünf Jahren neun Personen wegen rassistischer Einlassverweigerung vor Gericht vertreten, und manche Lokalbetreiber seien auch mehrfach verurteilt worden.

Leider müsse es aber noch viele Urteile und vor allem viel Aufklärungsarbeit geben, bis sich die Einlasspolitik ändere und bei LokalbetreiberInnen das Wissen vorhanden sei, dass eine diskriminierende Türpolitik in Österreich verboten sei. Ein wichtiger Grund, warum sich Lokale nicht an die Bestimmungen im Gleichbehandlungsgesetz halten würden, seien unter anderem die niedrigen Schadenersätze, so Ludwig. „In diesem Fall ist der Schadenersatz mit 1.000 Euro für hiesige Verhältnisse schon relativ hoch. Oft sind es nur ein paar hundert Euro und das ist für ein Lokal, das einen guten Umsatz hat, nicht wie gefordert abschreckend“, schätzt die Juristin die Situation ein.

„So kann es nicht weitergehen“

Für den Kläger war neben der persönlichen Wiedergutmachung auch die Botschaft wichtig, die er mit dem Urteil verbindet: „Mit dem Gerichtsurteil wollte ich ein Zeichen setzen und den Leuten aufzeigen, dass das so nicht weitergehen kann. Auch wenn es bis zur Urteilsverkündigung ein langer Weg war, möchte ich viele dazu animieren, das Gleiche zu tun. Denn nur so kann in Zukunft gewährleistet werden, dass zumindest meine/unsere Kinder sich nicht mit solchen Erlebnissen auseinander setzen müssen.“

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