Barrierefreie Menschenrechte für alle in Österreich noch lange nicht erreicht

Monitoringausschuss moniert dringend Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

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„Menschenrechte müssen für alle, gerade auch Menschen mit Behinderungen, umfassend verwirklicht werden“, betont Dr.in Marianne Schulze, Vorsitzende des unabhängigen und weisungsfreien Monitoringausschusses zur Überwachung der Einhaltung der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zum morgigen Menschenrechtstag.

„Parallelstrukturen wie z.B. Sonderschulen, Werkstätten und Heime sind Relikte eines veralteten Umgangs mit Menschen mit Behinderungen, der dringend modernisiert werden muss“, hält Schulze fest.

„Wenn Rolli-Nutzer ungefragt über die Straße gerollt werden, oder Menschen mit Behinderungen der Kopf gestreichelt wird, ist das nicht nur respektlos, sondern auch ein klarer Auftrag auf allen Ebenen, einem zeitgemäßen Bild von Menschen mit Behinderungen Rechnung zu tragen“, so die Vorsitzende des Monitoringausschusses.

Der Monitoringausschuss, der vor fünf Jahren konstituiert wurde, versucht mit seinen halbjährlichen öffentlichen Sitzungen der praktischen Umsetzung sämtlicher Menschenrechte in inklusiver und barrierefreier Form auf die Sprünge zu helfen. „Wir brauchen keine Pilotversuche mehr, wir brauchen den politischen Willen zur Schaffung einer inklusiven Gesellschaft“, zitiert die Vorsitzende einen Selbstvertreter aus der öffentlichen Sitzung im November in Wien, an der mehr als 300 Personen teilgenommen haben.

Exklusion ist teurer

Die Schaffung von Barrierefreiheit wird regelmäßig mit dem Verweis auf Kosten verhindert. Angesichts der finanziellen Möglichkeiten Österreichs ist das prinzipiell problematisch, „darüber hinaus geht es in den meisten Fällen um Informationsdefizite in der Planung und tatsächlichen Willen,“ so die Vorsitzende und verweist auf einen jüngst erschienen Bericht der Weltbank („Inclusion matters“): „Exklusion ist signifikant teurer als Inklusion, die Weltbank kann den Faktor noch nicht genau beziffern.“

Vereinte Nationen mahnten Verbesserungen für den Monitoringausschuss ein

Anlässlich seines fünfjährigen Bestehens appelliert der Monitoringausschuss an die Regierung, im Zuge der Umsetzung der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen auch die erforderliche – und von den Vereinten Nationen jüngst eingemahnte – Verbesserung der Rahmenbedingungen des Ausschusses vorzunehmen.

„Es kann nicht sein, dass die Überwachung von Menschenrechten in Österreich auf ehrenamtlicher Arbeit der Ausschussmitglieder basiert“, so die Vorsitzende. Neben einem substanziellen und unabhängigen Budget fordert der Ausschuss auch eine strukturelle Verankerung, die den Kriterien der Unabhängigkeit gerecht wird.

Derzeit ist der Ausschuss lediglich als Subgremium des Bundesbehindertenbeirats – eines Beratungsorgans des Sozialministers – konzipiert.

Der unabhängige Monitoringausschuss

Der unabhängige Monitoringausschuss ist zuständig für die Überwachung der Einhaltung der UN-Konvention „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ vom 13. Dezember 2006 in Angelegenheiten, die in Gesetzgebung und Vollziehung Bundessache sind, und hat sich auf der Grundlage von § 13 des Bundesbehindertengesetzes in Umsetzung der mit 26. Oktober 2008 durch Österreich ratifizierten Konvention konstituiert (BGBl. III Nr. 155/2008).

Dem weisungsfreien Ausschuss gehören Vertreter/innen von Nichtregierungsorganisationen aus den Bereichen Menschen mit Behinderungen, Menschenrechte und Entwicklungs-zusammenarbeit sowie der wissenschaftlichen Lehre an. Die laufenden Geschäfte des Monitoringausschusses sind vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zu führen.

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