NEOS-Abgeordneter Hable nimmt Behindertenanwalt Buchinger in die Pflicht

NEOS-Abgeordneter Hable verlangt die lückenlose Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Logo NEOS
NEOS

„Wir fordern Behindertenanwalt Buchinger dazu auf, aufzuzeigen, welche Maßnahmen er setzen will, dass Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen die gleichen Chancen und Perspektiven eröffnet werden“, sagt NEOS-Nationalratsabgeordneter und oberösterreichischer Landessprecher Rainer Hable im Vorfeld der heute anstehenden Pressekonferenz von Behindertenanwalt Erwin Buchinger.

Die völkerrechtliche Verpflichtung, die in der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen festgelegten Standards in nationales Recht umzusetzen, ist bisher nur unzureichend erfolgt.

Das zeigt nicht zuletzt auch der Fall des sehbehinderten Paares aus Oberösterreich, das seit Jahren darum kämpft, ein Kind adoptieren zu dürfen. Allerdings gilt es, nicht nur im Bereich von Adoptionen noch Hindernisse abzubauen. „NEOS wird deshalb eine parlamentarische Anfrage zum Stand der Umsetzung der Vorgaben der UN-Konvention in nationales Recht einbringen“, kündigt Hable an.

Die UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen wurde von Österreich ratifiziert und trat mit 26. Oktober 2008 in Kraft. Damit wurde die völkerrechtliche Verpflichtung eingegangen, die in der Konvention festgelegten Standards im Rahmen der nationalen Gesetzgebung umzusetzen.

Dass es auf diesem Gebiet Handlungsbedarf gibt, habe auch schon der Monitoring-Ausschuss der Vereinten Nationen festgestellt. Dieser zeigte sich in seinem Bericht vom September 2013 unter anderem darüber besorgt, „dass Personen mit Behinderung auf praktische Hindernisse bei Adoptionsangelegenheiten stoßen und dass diese Haltung teilweise auf noch immer bestehende Vorurteile und Stereotype über Personen mit Behinderungen zurückzuführen ist“.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich