Huainigg: Tötung ist keine Antwort auf Leid und Verzweiflung von Kindern!

ÖVP-Behindertensprecher: Legalisierung von Tötung auf Verlangen ist ein ethischer Dammbruch - wehret den Anfängen!

Flagge Belgien
Jessica Johnson

Das belgische Parlament hat gestern die Aufhebung der Altersgrenze für aktive Sterbehilfe bei Minderjährigen, also für die Tötung von Kindern, beschlossen.

„Auf die Verzweiflung und das Leid von Menschen, speziell von Kindern, mit einer tödlichen Dosis zu reagieren, gleicht der Kapitulation des europäischen Wertekanons und löst keinerlei Probleme, vielmehr verroht es unsere Gesellschaft“, kommentiert der ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderung, Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg, die jüngsten Entwicklungen in Belgien und Europa.

Huainigg: „Wir müssen sehr kranken und leidenden Menschen, die direkt oder indirekt um Hilfe und Unterstützung flehen, andere Antworten geben (können). Kardinal König gab den Weg vor: nicht durch die Hand eines anderen sterben, sondern an seiner Hand. Palliativmedizin und Begleitung durch Hospiz sichern würdevolles Sterben bzw. vielmehr würdevolles Leben bis zum letzten Atemzug. Häufig erleben MedizinerInnen, dass der Lebenswille bei PatientInnen wieder erwacht, sobald Schmerzen gelindert werden. Zentral ist, dass Menschen unterstützt und begleitet werden müssen und im Sterben nicht alleine gelassen werden dürfen.“

Huainigg warnt vor einer Systematik dieser Gesetzgebung: „Argumentiert wird allzu oft mit Extrembeispielen und damit, dass es nur Menschen beträfe, die ohnehin schon im Sterben liegen würden, deren irreversible, terminale Phase bereits angebrochen sei. Da sei der Todesstoß doch gerechtfertigt. Die nächsten Schritte sind unweigerlich vorgezeichnet: bei sozialem Leid und Lebensüberdruss wird als Ausweg der Tod angeboten“.

An den Beispielen Niederlande und Belgien lässt sich erahnen, welche Auswüchse einer Legalisierung der Tötung auf Verlangen auch in anderen Ländern auf dem Fuß folgen würden. In Belgien wurde die aktive Sterbehilfe im Mai 2002 legalisiert.

Anders als in den Niederlanden müssen in Belgien diejenigen, die um Sterbehilfe bitten, nicht einmal in der Endphase ihrer Krankheit sein. In den letzten Jahren ist die Zahl der belgischen Schicksale der aktiven Sterbehilfe immer weiter angestiegen. Waren es 2003 nur 235 Personen, lag die Zahl 2011 schon bei 1.133. Heute liegt die Zahl der aktiven Tötungen bei ca. 1.400. Demnächst wird diese Zahl um die einiger getöteter Kinder und Jugendlicher weiter anwachsen.

Nach amtlichen Angaben haben niederländische Ärzte 2006 etwa 2.300 Mal aktive Sterbehilfe geleistet. Entgegen den Erwartungen hat sich seit der Legalisierung 2001 also auch in Holland die Anzahl der Tötungen nicht stabilisiert, sondern ist in den letzten Jahren stark angestiegen. 2011 waren es bereits 3.400 Personen, die durch aktive Sterbehilfe in den Tod gingen.

In den Niederlanden wurde und wird Tötung auf Verlangen sogar bei sozialem Leid diskutiert (bislang nur körperliches und psychisches Leid). In den Niederlanden ist Sterbehilfe auch für Minderjährige, konkret ab zwölf Jahren, zulässig. Bleibt zu beobachten, welche Kreise der belgische Beschluss diesbezüglich möglicherweise zieht.

Huainigg erinnert sich an die Worte der Gründerin der Hospizbewegung in Österreich, Hildegard Teuschl, die 2009 verstorben ist. In ihrer eigenen Krebserkrankung wurde sie palliativ begleitet, daher wusste sie aus erster Hand zu berichten. „Ich habe noch ihre Warnung im Ohr, dass es zu einem Dammbruch kommen wird, wenn man einmal damit beginnt, das Töten von leidenden Menschen zu legalisieren. Genau das erleben wir aktuell in Belgien. Wehret den Anfängen!“, appelliert Huainigg abschließend.

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