Hundstorfer: Pflegegeldreformgesetz ein Musterbeispiel für eine Verwaltungsreform

Verfahrensdauer deutlich gestrafft - Entscheidungsträger reduziert

Rudolf Hundstorfer
Sozialministerium

„Eine Reduktion der Entscheidungsträger, die Vereinheitlichung der Vollziehung, die Beschleunigung der Verfahrensdauer, die Umsetzung von Rechnungshof-Vorschlägen und eine Verwaltungseinsparung bei Ländern und Gemeinden in Vollzug und Legistik – alle diese Ziele konnten mit dem Pflegegeldreformgesetz 2012 erreicht werden“, zieht Sozialminister Rudolf Hundstorfer anlässlich des heute dem Ministerrat vorgelegten Berichts über die Pflegegeldreform 2012 eine positive Bilanz.

Durch die Konzentration der Gesetzgebungs- und Vollziehungskompetenzen beim Bund und die Reduktion der Entscheidungsträger von 303 auf mittlerweile 5 konnte die durchschnittliche Verfahrensdauer bei der Zuerkennung von Pflegegeld auf 57,5 Tage verkürzt werden. Vor der Reform dauerte ein Pflegegeldverfahren bei den Ländern im Schnitt 94 Tage und beim Bund 60 Tage.

„Der Behördendschungel wurde gelichtet und der Bescheid ist schneller im Postkasten. Aus meiner Sicht ist diese Neuregelung ein Musterbeispiel für eine gelungene Verwaltungsreform, von der die PflegegeldbezieherInnen und deren Angehörige immens profitieren. Mit der Reform ist ein richtiger Schritt, sowohl im Bereich der Logistik als auch der Vollziehung, gesetzt worden, der zu einem schlankeren, flexibleren und kostengünstigeren System geführt hat. Auch vom Rechnungshof wird die Pflegegeldreform 2012 in seinem Leistungsbericht überaus positiv bewertet“, so der Sozialminister.

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