Down-Syndrom-Test als Kassenleistung?

Der Bluttest für Schwangere auf Down-Syndrom des Kindes dient nur der Selektion, warnte der Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe.

Hubert Hüppe
CDU

Zu Presseberichten über die möglicherweise kommende Kassenleistung eines Bluttests für Schwangere auf Down-Syndrom ihres Kindes erklärte der christdemokratische Gesundheitspolitiker: „Der Bluttest auf ein mögliches Down-Syndrom des ungeborenen Kindes dient keiner Therapie, sondern der Selektion von Menschen mit Trisomie 21. Er diskriminiert Menschen mit Down-Syndrom.“

Daher dürfe der Test weder von Krankenkassen noch aus öffentlichen Mitteln gefördert werden, betonte Hüppe. Nach Daten des Auslandes findet bei über 90 Prozent der identifizierten Kinder mit Down-Syndrom eine Abtreibung statt.

Die laut Presseberichten erwartete Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Erprobung des „Praenatest“ auf Down-Syndrom könnte mittelbar dem Test den Weg in die Frauenarzt-Praxen ebnen. „Dadurch wäre eine explosionsartige Zunahme seiner Anwendung zu befürchten. Die Folge wäre, dass Menschen mit Down-Syndrom nicht mehr geboren werden“, warnt der frühere Bundesbehindertenbeauftragte.

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