Falsches Signal der Bioethikkommission an Gesellschaft und Politik

Behinderte Menschen weisen die Vorschläge mit Vehemenz zurück. BIZEPS: Sterbehilfe und assistierte Suizidbeihilfe muss verboten bleiben.

BIZEPS
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„Der Vorstoß der Bioethikkommission des Bundeskanzleramtes mit der heute vorgelegten Empfehlung zur assistierten Suizidbehilfe ist ein Rückfall in eine überwunden geglaubte Phase menschenverachtender Philosophie und ein offener Schlag ins Gesicht von Menschen, die sich in der letzten Phase ihres Lebens befinden“, erläutert Mag.a Marianne Karner (Sprecherin für ethische Fragestellungen in Biopolitik, -medizin und -wissenschaft im BIZEPS-Behindertenberatungszentrum).

Sehr wenige von ihnen haben einen Einblick in das Leben von behinderten, kranken und alten Menschen. Das zeigt zum Beispiel die in Diskussionen immer wieder gemachte plakative, unreflektierte und schlichtweg dumme Aussage: „Ich kann mir ein Leben im Rollstuhl nicht vorstellen.“

„Die Schaffung einer gesetzlichen Möglichkeit zum ärztlich-assistierten Suizid hätte (auch wenn nur unter strengen Auflagen bzw. in Ausnahmesituationen möglich) fatale gesellschaftspolitische Auswirkungen und Konsequenzen für den normalen medizinischen Alltag“, warnt Karner und führt aus: „Bereits jetzt bzw. noch immer werden alte, schwer chronisch kranke und behinderte Menschen bemitleidet, diskriminiert und am liebsten in Sonderanstalten verwahrt.“

Nach der Zulassung der PID vor wenigen Wochen ist dies nun schon die zweite ethische Diskussion, die das Lebensrecht von Menschen mit Behinderungen massiv in Frage stellt.

„Der Nationalsozialismus hat sich vorsichtig, in kleinen Dosen, durchgesetzt – man hat immer ein bisschen gewartet, bis das Gewissen der Welt die nächste Dosis vertrug“. Die Unterscheidung von „lebenswert“ und „lebensunwert“ war und ist Bestandteil des nationalsozialistischen Menschenbildes, auch wenn dieser Aspekt in der österreichischen Diskussion meist massiv bestritten wird.

„Dieser Ausspruch von Stefan Zweig ist mir in den letzten Tagen immer wieder eingefallen. Denn in den letzten zwei Jahren gab es immer wieder kleine Dammrisse bei medizin-ethischen Weichenstellungen. Von der Kindereuthanasie in Belgien über den nun möglichen ärztlich-assistierten Suizid in Kanada bis zur Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes in Österreich mit der Möglichkeit der Selektion und Vernichtung von werdendem Leben“, so Karner abschließend.

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