Klares Signal für Deutschland erwartet

In vielen Fragen, die die Rechte von Menschen mit Behinderungen betreffen, seien sich Regierung, Politik und Gesellschaft uneins, stellte Aichele fest.

Valentin Aichele
kobinet/rba

Von der Prüfung Deutschlands zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention am 26./27.März 2015 in Genf erwartet die Monitoring-Stelle beim Deutschen Institut für Menschenrechte richtungsweisenden Impulse für die weitere Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.

Vor der Staatenberichtsprüfung Deutschlands durch den UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD-Ausschuss) erklärte heute deren Leiter Valentin Aichele: „Die Monitoring-Stelle erhofft sich vom CRPD-Ausschuss ein klares Signal, damit Deutschland auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft vorankommen kann. Die Prüfung bietet eine große Chance, hierzulande strittige Fragen zu einer Klärung zu führen. Es besteht die Erwartung an Deutschland, diese richtungsweisenden Impulse für die weitere Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention aufzunehmen.“

In vielen Fragen, die die Rechte von Menschen mit Behinderungen betreffen, seien sich Regierung, Politik und Gesellschaft uneins, stellte Aichele fest. Gestritten werde zum Beispiel darüber, ob der Staat mehr für Barrierefreiheit tun muss, ob Zwang in der psychiatrischen Versorgung zulässig ist, ob Sonderstrukturen wie Werkstätten und Förderschulen vollständig durch inklusive Strukturen abgelöst werden müssen und wie Frauen und Mädchen wirksam vor Gewalt geschützt werden.

Die Regierungsdelegation sollte in Genf ein realistisches Gesamtbild zeichnen, wie es auf Bundes- und Länderebene um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen steht, und zusichern, die Empfehlungen des Fachgremiums konsequent aufzugreifen.

Für die Prüfung am 26./27. März empfiehlt die Monitoring-Stelle der Regierungsdelegation, im Dialog mit dem CRPD-Ausschuss eine selbstkritische und konstruktive Haltung einzunehmen. Bislang hat Deutschland im Prüfverfahren die bestehenden Probleme ausgeblendet. So verzeichnet der Erstbericht (2011) der Bundesregierung an den CRPD-Ausschuss zwar eine Reihe von Initiativen und Programmen zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Eine selbstkritische Analyse von bestehenden Problemen und Umsetzungsdefiziten ist aber ausgeblieben.

Die Monitoring-Stelle wird beim Prüftermin in Genf sein und von ihrem Rederecht Gebrauch machen.

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