Präventive Menschenrechtskontrolle zeigt Verstöße gegen UN-Behindertenrechtskonvention

Das geht aus dem Jahresbericht der Volksanwaltschaft hervor, der kürzlich präsentiert wurde.

Günther Kräuter Gertrude Brinek Peter Fichtenbauer
Volksanwaltschaft

Die Volksanwaltschaft hat kürzlich ihren jährlichen Bericht an National- und Bundesrat vorgelegt. (Siehe Bericht)

Die Forderung nach einer Impfpflicht für ansteckende Krankheiten wie Masern wird in der Öffentlichkeit bereits intensiv diskutiert. Auch die Missstände in Alten- und Pflegeheimen, die von der Volksanwaltschauft aufgedeckt wurden (Stichwort: Sedierung), haben zu einer breiten öffentlichen Debatte geführt.

Verstöße gegen UN-Behindertenrechtskonvention

Aber auch für den Bereich Antidiskriminierung und Gleichstellung liefert der Bericht interessante Fakten. Vor allem die sogenannte präventive Menschenrechtskontrolle, bei der die Kommissionen der Volksanwaltschaft Tagesstruktureinrichtungen und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen besucht haben, zeigt gravierende Mängel auf.

Menschen mit Behinderungen, die in Werkstätten arbeiten, sind nicht sozialversichert und erwerben keine Pensionsansprüche. Für die Volksanwaltschaft ein klarer Verstoß gegen die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention.

Justiz: zu lange Verfahrensdauer

Im Bereich Justiz wird die Verfahrensdauer kritisiert aber auch die Verzögerungen von Verfahren. Insgesamt hat die Volksanwaltschaft im vergangenen Jahr einen Höchststand an Beschwerden verzeichnet: Knapp 20.000 Menschen haben sich 2014 an die Kontrollinstanz gewandt.

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