Offener Brief der deutschen Lebenshilfe

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe kritisierte die Preisverleihung an den australischen Bioethiker Peter Singer, der das Lebensrecht von Menschen mit schweren Beeinträchtigungen in Frage stellt.

Peter Singer
Peter Singer im März 2009 von Joel Travis Sage / CC BY 3.0

Bundesvorsitzende Ulla Schmidt erklärt in einem offenen Brief an die Preisverleiher, die Laudatoren und die Verantwortlichen der „Urania“: „Uns ist unverständlich, dass bei der Auslobung des Preises und der Wahl Peter Singers für die Preisverleihung ganz offensichtlich nicht bedacht wurde, dass Herr Singer sich zwar um die Förderung der Tierrechte verdient gemacht hat, dabei aber das Lebensrecht von Menschen mit schweren Beeinträchtigungen in einer Weise infrage stellt, die einer solchen Ehrung diametral entgegensteht.“

Weiter schreibt die Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages: „Peter Singer, der den in Deutschland grundrechtlich und in der internationalen Staatengemeinschaft menschenrechtlich gewährleisteten Schutz des Lebens jedes Menschen bezweifelt und in der Folge ein uneingeschränktes Lebensrecht von Menschen aufgrund ihrer Beeinträchtigung und dem damit einhergehenden Fehlen von Rationalität, Autonomie und Selbstbewusstsein bestreitet, mit einem Preis auszuzeichnen, der noch dazu seinen Namen trägt, lässt jede Sensibilität für die Gleichwertigkeit menschlichen Lebens, für die Gleichheit der Menschen vermissen. Nicht zuletzt führt diese Auszeichnung zur Diskriminierung von Menschen mit schweren Beeinträchtigungen, die im Artikel 3 Abs. 3 des Grundgesetzes, der Grundlage unseres demokratischen Staates verboten ist.“

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