Wir wollen Gleichstellung leben können!

"Wir brauchen einklagbare Gleichstellungsrechte und kein Alibigesetz", fordert das Aktionsbündnis anlässlich der heute stattgefundenen Gespräche zwischen Staatssekretär Dolinschek und Vertretern der Sozialpartnerschaft.

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Österreich für Behindertenrechte

„Würde lediglich der jetzige Entwurf zum Behindertengleichstellungsgesetz in Kraft treten, so würden Menschen mit Behinderung noch sehr lange einen mühsamen Kampf um Gleichstellung kämpfen müssen.“, erklärt Mag. Wolfgang Glaser vom Aktionsbündnis Österreich für Behindertenrechte zur jüngsten Diskussion rund um das geplante Behinderten-Gleichstellungsgesetz.

Erst kürzlich wurde in Frankreich ein Gleichstellungsgesetz verabschiedet, das wesentlich mehr enthält als nur Antidiskriminierungsbestimmungen und das Österreich durchaus als Vorbild dienen könnte. „Wir sollten auch die Erfahrungen anderer Länder nutzen, in denen es bereits ein Gleichstellungsgesetz gibt“, so Glaser.

Die Tatsache, dass nun auch Vertreter der Wirtschaft wie Wirtschaftskammerpräsident Christoph Leitl ein Behinderten-Gleichstellungsgesetz mit konkreten einklagbaren Rechten befürworten betrachtet das Aktionsbündnis „Österreich für Behindertenrechte“ als eine sehr positive Entwicklung.

Auch der Vorschlag von ÖVP-Behindertensprecher Huainigg, das Gleichstellungsgesetz mit einem so genannten Bündelgesetz zu ergänzen, das konkrete Regelungen bezüglich der Anerkennung der österreichischen Gebärdensprache und eines barrierefreien öffentlichen Verkehrs enthalten soll, wird vom Aktionsbündnis „Österreich für Behindertenrechte“ sehr begrüßt.

Für die österreichischen Bundesbahnen dürfe es laut Glaser allerdings keine Ausnahmebestimmungen hinsichtlich Barrierefreiheit geben, wie es dem Verkehrsministerium zur Zeit vorschwebt, da behinderte Menschen nicht vom öffentlichen Verkehr ausgeschlossen werden dürfen. „Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern gibt es in Österreich bezüglich des barrierefreien öffentlichen Verkehrs noch viel zu verbessern“, weiß Glaser aus eigener Erfahrung, da er als Rollstuhlfahrer tagtäglich aus beruflichen Gründen mit dem Zug zwischen Linz und Steyr pendelt.

„Es kommt uns nicht darauf an, wie schnell ein Gleichstellungsgesetz umgesetzt wird, sondern vor allem darauf, wie der Inhalt dieses Gesetzes aussieht. Besser ein spätes aber umfassendes Gleichstellungsgesetz, das seinen Namen verdient, als ein schnelles Alibigesetz, dessen Auswirkungen kaum spürbar sind! Anstatt sich gegenseitig nur zu kritisieren und Druck zu machen, sollten die beteiligten politischen Kräfte und Behindertenverbände im Sinne aller Menschen mit Behinderung konstruktiv zusammenwirken, damit zu einem zufriedenstellenden Gleichstellungsgesetz kommt.“, so Glaser

Nur die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR) in diese Entwicklung mit einzubeziehen ist zu wenig. Schließlich gibt es viele Betroffene und Organisationen, die sich dem Aktionsbündnis „Österreich für Behindertenrechte“ angeschlossen haben und teilweise mehr als ein Jahrzehnt aktiv für ein Behindertengleichstellungsgesetz in Österreich arbeiten und nicht Mitglied der ÖAR sind.

„Wir erwarten von Sozialministerin Ursula Haubner und dem Staatssekretär Dolinschek, dass es nicht nur bei Lippenbekenntnissen bleibt und sie alles daran setzen, dass Menschen mit Behinderung ihr Recht auf Gleichstellung auch wirklich ohne Benachteiligungen leben können“ so Glaser.

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