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Deutschland verurteilt wegen fehlenden Antidiskriminierungsgesetz

Die Bundesrepublik Deutschland wurde vom Europäischen Gerichtshof wegen der Nichtumsetzung der Antidiskriminierungsrichtlinien verurteilt.

Der Europäische Gerichtshof hat Deutschland wegen der verspäteten Umsetzung des Anti-Diskriminierungs-Gesetzes verurteilt. Dies berichtet heute der Norddeutsche Rundfunk in seinem Internetangebot.

Die Richter stellten dem Bericht zufolge fest, dass die Bundesrepublik gegen ihre Verpflichtungen gegenüber der Europäischen Union verstoßen habe. Geklagt hatte die EU-Kommission, die darauf gedrungen hatte, eine entsprechende Richtlinie bis zum Mai vergangenen Jahres umzusetzen. Deutschland muss nun die Kosten des Verfahrens tragen.

Das Antidiskriminierungsgesetz ist in Deutschland immer noch umstritten und soll voraussichtlich im Juni in 2. und 3. Lesung im Deutschen Bundestag beraten und verabschiedet werden. Die Union fordert nach wie vor eine 1:1-Umsetzung der Richtlinien, was faktisch bedeuten würde, dass behinderte Menschen nicht vor Diskriminierungen im Zivilrecht geschützt würden.

In einer ersten Reaktion auf das Urteil forderte das Netzwerk Artikel 3 die rot-grüne Koalition auf, das Gesetz nun endlich auf die Tagesordnung zu bringen und schnellstmöglich zu verabschieden. „Die Messen sind gelesen, die Debatten sind geführt. Jetzt gilt es politisch Farbe zu bekennen und sich trotz der großen Opposition aus der Wirtschaft und der Union auf die Seite der Diskriminierten zu stellen. Jegliche weitere Verzögerung und Taktiererei ist vor allem nach dem heutigen Urteil nicht mehr nachvollziehen. Wir wollen dieses Gesetz noch erleben“, forderte der Pressesprecher des Netzwerk Artikel 3, Ottmar Miles-Paul.

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