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ÖZIV: 17 Jahre sind eine lange Zeit …

ÖZIV setzt sich für die Erhöhung des KFZ-Steuerfreibetrages ein

Menschen mit Behinderung sind häufig in ihrer Mobilität stark eingeschränkt. Um am öffentlichen Leben teilhaben zu können ist für viele die Verfügbarkeit eines Kraftfahrzeuges unabdingbare Voraussetzung.

Diesem Umstand, der wesentliche Voraussetzung für soziale und berufliche Integration von behinderten Menschen ist, wird in finanzieller Hinsicht Rechnung getragen. Menschen mit Behinderung, denen die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel nicht möglich ist, können einen Steuerfreibetrag in Anspruch nehmen. Ungeachtet aller Kostensteigerungen in diesem Bereich wurde dieser Freibetrag seit 17 Jahren nicht erhöht!

Es ist im Sinne des ÖZIV, dass es im Hinblick auf die gestiegenen Treibstoffpreise zu einer Erhöhung des amtlichen Kilometergeldes und der Pendlerpauschale kommen soll.

„Gleichzeitig richten wir einen dringenden Appell an den Finanzminister, im Zuge dieser Überlegungen die Menschen mit Behinderung nicht schon wieder zu vergessen“, meint Dr. Klaus Voget, Präsident des Österreichischen Zivil-Invalidenverbandes.

„Vielleicht hilft bei diesbezüglichen Diskussionen die Überlegung, dass für viele Menschen mit Behinderung das KFZ die einzige Fortbewegungsmöglichkeit ist. Pendlern wäre die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel grundsätzlich möglich. Sie haben zumindest eine Wahl. Diese gibt es für Menschen mit Behinderung nicht, weil die notwendigen Rahmenbedingungen noch immer nicht geschaffen wurden „, meint Voget abschließend.

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