Am Berliner Flughafen Tegel diskriminiert

Martin Ladstätter wurde am Berliner Flughafen Tegel genötigt, sich aus "Sicherheitsgründen" von seinem Faltrollstuhl in einen Flughafenrollstuhl umzusetzen.

Nur fliegen ist schöner?
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Die für ihn extrem aufwendige und schmerzhafte Prozedur war diskriminierend. Der Wiener schaltete deshalb Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein ein. Es sollen „rechtliche Schritte geprüft“ werden, damit sich „dieser Unsinn“ in Zukunft nicht wiederholt.

Der Vorfall ereignete sich vor dem Flug AB 8762 am 10. Dezember 2005, mit dem der kobinet-Redakteur nach seiner Teilnahme an der Verleihung des BIENE-Award für die besten barrierefreie Webseiten im deutschsprachigen Raum wieder nach Wien zurückkehren wollte. Sein Faltrollstuhl wurde ihm genommen, was ihm selbst bei einer Flugreise in den USA nicht passiert ist.

„Sachlich gerechtfertigt dürfte es auch nicht sein, weil es andere Methoden gibt, Faltrollstühle zu überprüfen bis hin zur Suche nach verstecktem Sprengstoff“, sagte Ladstätter heute dem Berliner kobinet-Korrespondenten.

Die Berliner Flughafen-Gesellschaft hält in einem Schreiben ihres Beschwerdemanagements eine Röntgenkontrolle aller an Bord eines Flugzeuges mitzuführenden Gegenstände unter Berufung auf „Luftsicherheitsbestimmungen“ weiterhin für erforderlich. Das Umsetzen von behinderten Passagieren in einen Standardrollstuhl könne diesen nicht erspart werden. Allerdings bestehe nach Aussagen des Bundesgrenzschutzes noch die Möglichkeit, „im Einzelfall direkt vor Ort durch das Sicherheitspersonal anders entscheiden zu können“.

Für Ladstätter ist diese Antwort nicht befriedigend. In Kenntnis der österreichischen Gleichstellungsgesetzgebung erwartet er auch vom Benachteiligungsverbot im deutschen Behindertengleichstellungsgesetz, dass diskriminierende Behandlung ausgeschlossen bleibt. Der Flughafen Köln-Bonn, der früher eine ähnliche Praxis ausübte, lässt nach Protesten behinderter Fluggäste Reisende im Rollstuhl ohne Umsetzen durch die Sicherheitskontrolle.

Artikel 1 der gerade beschlossenen Verordnung des Europäischen Parlaments über die Rechte von Flugreisenden eingeschränkter Mobilität sieht deren unbehinderte Gleichstellung vor: „Der Binnenmarkt für Luftverkehrsdienste sollte den Bürgern im Allgemeinen zugute kommen.

Daher sollten behinderte Menschen und Personen eingeschränkter Mobilität, unabhängig davon, ob die Ursache dafür Behinderung, Alter oder andere Faktoren sind, die gleichen Flugreisemöglichkeiten wie andere Bürger haben. Behinderte Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität haben die gleichen Rechte wie andere Bürger auf Freizügigkeit, Wahlfreiheit und Nichtdiskriminierung. Dies gilt für Flugreisen wie für andere Lebensbereiche.“

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