Ultraschall

PID bleibt illegal – mit PID wird geworben!?

In einem Brief an die Justizministerin wird die Werbung des "Wunschbaby-Zentrum" hinterfragt.

Lebenshilfe-Wien, Ethikkommission für die Bundesregierung und Aktion Leben Österreich machen Justizministerin Mag. Karin Gastinger (BZÖ) in einem Brief auf die offensive Werbung des „Wunschbaby-Zentrum“ von Dr. Feichtinger und Dr. Hengstschläger aufmerksam. In dieser heißt es wörtlich, es “ … steht Ratsuchenden zur Verfügung und bietet als bisher einziges Institut Österreichs auch Präimplantationsdiagnostik an.“

Die drei Organisationen erinnern die Justizministerin eingangs, sich an die konstruktiven Gespräche, in deren Folge die Pränataldiagnostik (PID) nicht in die Novelle des Gentechnik-Gesetzes aufgenommen wurde und somit in Österreich verboten bleibt. BIZEPS-INFO hat ausführlich darüber berichtet.

In dem Schreiben wird unmissverständlich festgehalten, dass die Öffentlichkeit mit einer derartigen Bewerbung irregeführt wird, da diese beim Betrachter den Schluss nahe legt, dass die PID in Österreich gestattet sei.

Als Interessenvertreterinnen führen Susanne Haslinger (Lebenshilfe Wien), Birgit Primig (Ethikkommission für die Bundesregierung) und Dr. Gertraude Steindl (Aktion Leben Österreich) weiter aus, dass „wer auf der Homepage weitere Informationen dazu sucht, erfährt, dass das Wunschbabyzentrum … nur eine Variante der PID … nicht verboten ist.“

Die gegenständliche Methode sei überdies wenig aussagekräftig und selbst die Standesvertretung (der Ärzte) empfehle nach PID immer auch eine PND (Pränataldiagnostik) durchzuführen, ist dem Papier zu entnehmen.

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass das Zentrum weiterhin angebliche Vorteile der PID in der Öffentlichkeit verbreitet, die durch wissenschaftliche Studien längst widerlegt wurden.

Als Beispiele werden angeführt, dass die PID keinesfalls die Schwangerschaftsrate bei einer künstlichen Befruchtung erhöht oder dadurch Schwangerschaftsabbrüche vermieden werden. „Das Wunschbaby-Zentrum trägt mit seiner offensiven Werbung weder zur Klärung dieser Problematiken noch zu einer kritischen Auseinandersetzung bei.“

Die Ministerin wird um Aufmerksamkeit und um ihre Meinung zur Sachlage gebeten.

Als selbst betroffene, behinderte Frau, bitte ich die Leserinnen und Leser, mir eine persönliche Bemerkung zur Werbung des Wunschbaby-Zentrums zu gestatten:

Ich fand diese auf dem Titelblatt der Bezirkszeitung an meiner Wohnungstür vor, also an genau jener Stelle, wo normalerweise diverses Werbematerial für „Pizza-Service“ oder Telefonanbieter, etc. steckt. Diesen Umstand empfinde ich als äußerst geschmacklos bis beängstigend. Ich kann mich dem Appell an die Ministerien nur anschließen, weil so eine Werbung sicher nicht zu einer sachlichen Diskussion über dieses Thema führen wird. Es entsteht vielmehr der Eindruck, dass eine Selektion behinderter Menschen ein begrüßenswerter Fortschritt und damit völlig legitim sei.

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