Franz-Joseph Huainigg

Huainigg: Gleichstellungsgesetz öffnet Berufszugänge

Die blinde Richterin und der behinderte Lehrer sind nun möglich

Im Nationalrat wird heute mit dem Bundes-Behindertengleichstellungs-Begleitgesetz „die von behinderten Menschen lange geforderte Beseitigung diskriminierender Berufszugangsbeschränkungen beschlossen“, sagte heute, Mittwoch der Sprecher des ÖVP-Klubs für Menschen mit Behinderung, Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg.

Bislang seien behinderte Menschen von zahlreichen Berufen aufgrund der gesetzlich vorgesehenen ‚körperlichen und geistigen Eignung’ ausgeschlossen gewesen. „Damit ist nun Schluss“, so Huainigg. „Eine Behinderung kann künftig nicht mehr einen grundsätzlichen Ausschluss von Berufsfeldern wie z.B. Lehrer oder Richter rechtfertigen.

„Ein gehörloser Lehrer oder eine blinde Richterin war aufgrund der vielfach gesetzlich geforderten ‚körperlichen und geistigen’ Eignung sowie unbegründeter Vorurteile undenkbar.“ Neue Technologien, entsprechende Unterstützungsmaßnahmen, der Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik und ein neues Bild behinderter Menschen in der Gesellschaft haben diesen Wandel möglich gemacht.

Ein blinder Richter könne sich kein objektives Bild machen, wurde von Skeptikern argumentiert. „Ein äußeres Bild kann jedoch auch trügerisch sein und auch Justitia urteilt mit verbundenen Augen“, sagte Huainigg.

Im Gespräch mit jungen behinderten Menschen habe er, Huainigg, oftmals die Erfahrung gemacht, dass sie es nie gewagt hätten, ihren Berufswunsch umzusetzen. Zu oft seien sie mit dem Satz: „Das geht nicht!“ konfrontiert worden. Mit dem Begleitgesetz werden die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen und die Barrieren in den Gesetzen abgebaut.

„In Folge müssen wir auch die Barrieren in den Köpfen beseitigen. Ich möchte daher alle Menschen mit Behinderung ermutigen, zielstrebig ihren Neigungen und Begabungen zu folgen und sich nicht von Vorurteilen davon abbringen zu lassen“, so Huainigg.

Weiters werde der Nationalrat eine Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes beschließen, wonach sich nunmehr auch für Angehörige, die ein behindertes Kind pflegen, die Rahmenfrist für die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung, verlängert.

„Eine wichtige Erleichterung für Eltern, die nach der Pflege eines behinderten Kindes wieder ins Berufsleben einsteigen möchten“, schloss Huainigg.

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