Karin Praniess-Kastner

Praniess-Kastner: Definition von Behinderung muss im Behindertengesetz endlich umformuliert werden

Wiener SPÖ bisher untätig - nun Behandlung im zuständigen Ausschuss

„Das Wiener Behindertengesetzes ist nach wie vor diskriminierend formuliert. Die von der Wiener SPÖ versprochene Überarbeitung lässt weiter auf sich warten“, kritisiert die Behindertensprecherin der ÖVP Wien, LAbg. Karin Praniess-Kastner, das unreflektierte Festhalten der SP-Stadtregierung an der inhumanen Formulierung, die von der Wiener SPÖ versprochen wurde und nun im zuständigen Ausschuss behandelt wird.

Die im Landtag eingebrachte Novellierung wurde leider nicht für die Umformulierung der behindertendiskriminierenden Passagen genutzt.

Sprachliche Diskriminierungen darf es nicht mehr geben

Die Politik ist verantwortlich für die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die jedem Menschen die Führung eines selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebens ermöglichen. Der Paradigmenwechsel weg vom behinderten Menschen als Objekt der Fürsorge, hin zu einem selbstbestimmten Leben für behinderte Menschen muss in allen Bereichen vollzogen werden. Dazu gehören auch die sprachlichen Formulierungen.

Es müssen im Kindergarten, in der Schule, im Beruf und in der Freizeit gleiche Chancen für alle Menschen existieren. „Die Definition von behinderten Menschen im Wiener Behindertengesetz ist nicht zeitgemäß und muss rasch geändert werden“, kritisiert Praniess-Kastner.

Behindertengleichstellungsgesetz zeigt mögliche Lösung

„Dabei wäre eine Anpassung der skandalösen Begriffsbestimmung ganz einfach zu realisieren, da eine zeitgemäße Formulierung der Definition der Behinderung von Menschen im Bundesbehindertengleichstellungsgesetz existiert und diese einfach zu übernehmen wäre“, betont die VP-Behindertensprecherin.

„Der im Landtag eingebrachte Antrag der ÖVP Wien zur Neuformulierung der Definition von Behinderung, der nun im zuständigen Ausschuss besprochen wird und sich am Bundesbehindertengleichstellungsgesetz orientiert, wird hoffentlich dazu führen, dass es so rasch wie möglich zur versprochenen Veränderung im Gesetzestext kommt“, so die Praniess-Kastner abschließend.

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