Ultraschall

Kroiher: JVP Wien für Schutz des Lebens durch Verfassungsartikel

Auch nach gerichtlichem Vergleich darf Leben nicht als Schaden

„Der Prozess in Salzburg, bei dem die Geburt eines behinderten Kindes als Schaden eingeklagt wurde, zeigt eine schwerwiegende Lücke in der österreichischen Rechtsordnung. Nachdem über alle Parteigrenzen hinweg Konsens herrscht, dass behindertes Leben nicht als ‚Schadensfall’ betrachtet werden darf, sollte nun die Verfassung entsprechend ergänzt werden“, so Markus Kroiher, Landesobmann der Jungen ÖVP Wien.

„Wir legen Wert darauf, dass Leben – egal ob mit besonderen Bedürfnissen oder nicht – keinesfalls als Schaden betrachtet werden darf“, betont Kroiher. „Nachdem das Zivilrecht offenbar hier skurrile Blüten treibt, ist die einzige Möglichkeit eine entsprechende Bestimmung in der Verfassung, die die Definition von Leben als Schadensfall in allen Bereichen verhindert. Wenn Menschen mit besonderen Bedürfnissen als Schadensfall gesehen werden, degradieren wir sie zu Menschen zweiter Klasse. Und dann ist die Frage nach lebenswertem und lebensunwertem Leben nicht mehr fern.“

Bei der Formulierung des entsprechenden Artikels will die Junge ÖVP Wien einen partei- und gesellschaftsgruppen-übergreifenden Konsens erreichen.

„Wir müssen es schaffen, den Wert des Lebens verfassungsrechtlich abzusichern. Was wir aber unseren Mitbürgern mit besonderen Bedürfnissen schulden ist, sie als gleichberechtigte Mitmenschen zu achten – und nicht als Schadensfall zu denunzieren. Und dieser Respekt muss auch in unserer Verfassung als gesellschaftlichem Grundkonsens seinen Ausdruck finden“, so Kroiher abschließend.

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