Klage wegen Beförderungsverweigerung eingebracht

Markus Ladstätter benützt einen Elektrorollstuhl und ist als Student Besitzer eines Semestertickets. Am 26. April 2007 wollte er - wie fast täglich - mit der Buslinie 26A der Wiener Linien fahren.

Wiener Linien
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An diesem Tag weigerte sich jedoch der Busfahrer mit dem Argument „Elektrorollstühle sind verboten, die biegen die Rampen durch“ die Rampe herauszuklappen.

„Auf meinen Hinweis, dass ich mich deshalb bei seinem Vorgesetzten beschweren werde, meinte er nur: ‚Machen Sie das ruhig‘, fuhr weg und ließ mich an der Station zurück“, berichtet der Wiener, der sich durch diese Beförderungsverweigerung diskriminiert fühlt.

Er brachte diesen Fall vor die Schlichtungsstelle des Bundessozialamtes, weil er darin eine Verletzung des Behindertengleichstellungsgesetzes sieht. Die Schlichtung scheiterte, weil die Wiener Linien den Standpunkt vertraten, durch die Schulungen der Fahrerinnen und Fahrer alles gemacht zu haben, was für sie machbar sei. Eine Mediation sowie die Bezahlung eines gesetzlich vorgesehenen Schadenersatzes lehnte das Verkehrsunternehmen grundsätzlich ab.

„Das Behindertengleichstellungsgesetz sieht als Entschädigung für eine erlittene persönliche Beeinträchtigung einen Anspruch auf Schadenersatz vor“, erläutert Dr. Barbara Günther vom „Klagsverbands zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern“.

Da Markus Ladstätter mit der Vorgangsweise der Wiener Linien nicht einverstanden ist, nimmt er sein Recht in Anspruch und hat mit der Unterstützung des „Klagsverbands zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern“ am 28. August 2007 eine Klage beim Bezirksgericht für Handelssachen eingebracht.

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