Lebenshilfe Österreich fordert Nachbesserungen für Pflegegeld in neuer Legislaturperiode

Lebenshilfe Österreich fordert weiterhin Einbeziehung aller behinderten Kinder in die Regelung sowie jährliche Valorisierung des Pflegegeldes

Germain Weber
Lebenshilfe Österreich

„Die derzeitige Regelung ist jedoch ungenügend und bedarf noch in einigen Punkten dringend einer Nachbesserung!“ moniert Lebenshilfe-Präsident Germain Weber.

Besonders enttäuscht ist die Lebenshilfe, dass weiterhin nur eine pauschale Abgeltung für den erweiterten Pflegebedarf von schwerst behinderten Kindern und Jugendlichen vorgesehen ist. Dies führt eine neue Kategorie von behinderten Menschen ein und lässt Raum für unterschiedlichste Interpretationen zu. Dadurch kommt es zu einer Ungleichbehandlung innerhalb der Gruppe von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung, die nicht nachvollziehbar ist. Es kann in Einzelfällen durchaus sein, dass eine einzige Funktionseinschränkung bereits einen derartigen Schweregrad erreicht, dass ein Erschwerniszuschlag gerechtfertigt erscheint.

„Es ist nicht nachvollziehbar, dass nur die Mängel bei der Beurteilung von schwer mehrfach behinderten Kindern und Jugendlichen beseitigt werden sollen“, betont Weber.

In Zusammenhang mit der beabsichtigten generellen Anhebung der Pflegegeldbeträge um 5% weist die Lebenshilfe Österreich einmal mehr darauf hin, dass das Pflegegeld seit seiner Einführung 1993 nur zweimal valorisiert wurde und daher ein weitaus höherer Kaufkraftverlust entstanden ist, als die vorgesehenen 5 %. „Dass die Pflegegeldstufen 1 und 2 sogar noch darunter bleiben, ist ein besonderer Skandal“, so Weber.

Angesichts dieser Situation wäre es nur recht und billig, das Pflegegeld zumindest in jenem Maße zu erhöhen, dass der bisher erlittene Kaufkraftverlust ausgeglichen wird. Daher müsse das Pflegegeld endlich mit der seit vielen Jahren auch immer wieder zugesagten dauerhaften Valorisierung ausgestattet werden würde. Ausgehend von einer jährlichen Inflation von derzeit über 3 % käme es sonst am Ende der Legislaturperiode zu einem weiteren Wertverlust.

Die Lebenshilfe Österreich fordert daher

  • eine gesetzliche Verankerung einer an die Inflationsrate gebundenen automatischen jährlichen Erhöhung des Pflegegeldes.
  • Auch bei Kindern, die nicht schwer mehrfach behindert sind, ist in jedem Fall zu prüfen, ob zusätzliche Stunden für einen erhöhten Pflegeaufwand anfallen und sind diese bei Vorliegen der Voraussetzungen auch zu berücksichtigen;
  • Weiters fordert sie ein objektivierendes Begutachtungsverfahren, das standardisiert und auf Zuverlässigkeit und Validität hin geprüft ist.

„Nachbesserungen sind unabdingbar: Auf die neue Regierung kommen daher einige Hausaufgaben zu, die aus den Mängeln der vorliegenden Regelung resultieren“, meint Univ. Prof. Dr. Germain Weber abschließend.

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