Huainigg begrüßt bessere soziale Absicherung für pflegende Angehörige

Delegationsprinzip von Pflegetätigkeiten soll behinderten Menschen ein Leben in familienähnlichen Wohnstrukturen sichern

Franz-Joseph Huainigg
ÖVP

„Das Thema Pflege steht weiterhin ganz oben auf der Tagesordnung der Politik“, versichert der ÖVP-Sprecher für behinderte Menschen, Dr. Franz Joseph Huainigg, heute anlässlich der im Nationalrat beschlossenen besseren sozialen Absicherung pflegender Angehöriger. Pensionsbeiträge ab Pflegestufe 3 trägt künftig zur Gänze der Bund.

Für Personen, die ihre gesamte Arbeitskraft für die Betreuung pflegebedürftiger Angehörige einsetzen, soll es schon bald eine bessere soziale Absicherung geben. Der Nationalrat stimmte heute zwei entsprechenden Gesetzesvorlagen der Regierung zu. Zum einen geht es um die beitragsfreie Mitversicherung, zum anderen um die gänzliche Übernahme der Pensionsbeiträge durch den Bund. Beides kommt künftig bereits ab der Pflegestufe 3 des zu pflegenden Angehörigen zum Tragen.

Huainigg erinnert daran, dass „80 Prozent aller pflegebedürftigen Menschen in Österreich zuhause von ihren Angehörigen gepflegt werden. Es ist daher äußerst wichtig, dass die pflegenden Angehörigen entsprechend sozialrechtlich abgesichert sind“.

„Das Glück, zuhause in der Familie leben zu können, wird allerdings nicht allen behinderten Menschen zuteil“, sagt Huainigg weiter und fordert eine notwendige Flexibilisierung der Pflegepraxis in familienähnlichen kleinen Wohngemeinschaften: „Wir wollen weg von großen Pflegeinstitutionen hin zu Wohngruppen von vier bis maximal acht BewohnerInnen. Während in großen Einrichtungen Pflegefachkräfte rund um die Uhr verfügbar sein können, ist das in kleinen, dezentralen Wohngemeinschaften nicht möglich. Hier ist die Verankerung des Delegationsprinzips im GuKG für bestimmte Pflegetätigkeiten ähnlich der 24-Stunden-Betreuung notwendig“, sagt Huainigg und erklärt weiter: „Die, den behinderten Menschen vertrauten Behindertenbetreuer sollen nach einer Einschulung durch eine Pflegekraft auch spezifische Pflegetätigkeiten bei einem behinderten Menschen durchführen dürfen – natürlich auf eine Person begrenzt und kontrolliert“.

Die Behindertenbetreuer sollen eine Grundausbildung im jetzt schon im GuKG definierten Basismodul Grundversorgungerhalten. Huainigg verweist auf die derzeit teilweise absurden Alltagssituationen in betreuten Wohngemeinschaften: „Beispielsweise darf einem behinderten Menschen vom ausgebildeten und vertrauten Behindertenpädagogen bei einer Verstopfung kein Abführzäpfchen verabreicht werden. Dafür muss extra eine diplomierte Krankenschwester kommen. Neben der zeitlichen Verzögerung und dem finanziellen Aufwand kommt hinzu, dass der intime Eignriff von einer völlig fremden Person durchgeführt wird. Noch unverständlicher ist dies, wenn man bedenkt, dass der pflegende Angehörige im Gegensatz zum ausgebildeten Behindertenbetreuer jegliche Pflegetätigkeiten durchführen darf“, kritisiert der ÖVP-Behindertensprecher.

Er fordert daher eine, nach den Bedürfnissen behinderter Menschen ausgerichtete Änderung im GuKG: „Im Sinne behinderter Menschen gilt es, berufständische Interessen hintanzustellen. Pflegefachkräfte werden dringender denn je gebraucht, vor allem bei der Einschulung und Kontrolle von Pflegetätigkeiten“.

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