36 Fragen zur Staatenprüfung Deutschlands

Insgesamt 36 Fragen hat der Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen zur Beantwortung an die Bundesregierung im Rahmen der zweiten Staatenprüfung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland gerichtet.

Palais des Nations in Genf
UN Photo / Jean-Marc Ferré / Flickr

Mittlerweile liegt die Übersetzung der Fragen in die deutsche Sprache im Rahmen einer Arbeitsübersetzung vor, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf ihrer Internetplattform Gemeinsam einfach machen veröffentlicht hat.

„Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland wird ab 2018 zum zweiten Mal vom UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen geprüft. Im nun anstehenden kombinierten zweiten und dritten Berichtszyklus muss Deutschland bis zum 1. Oktober 2019 über den Stand der Verwirklichung der Rechte von Menschen mit Behinderungen berichten und wird danach erneut vom Ausschuss überprüft und bewertet. Auftakt zu diesem Staatenprüfverfahren bildete die 20. Sitzung des Ausschusses im Herbst 2018, in deren Folge er Deutschland eine Frageliste (‚List of Issues prior to reporting‘) übermittelt hat, die die Grundlage für den zweiten und dritten Staatenbericht Deutschlands ist“, heißt es auf der Internetplattform des BMAS Gemeinsam einfach machen.

Zu Artikel 18 der selbstbestimmten Lebensführung heißt es in der Arbeitsübersetzung beispielsweise zu den Fragen 18 – 20 des Ausschusses:

Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft (Art. 19)

18. Bitte machen Sie Angaben zu gesetzlichen, politischen und sonstigen Maßnahmen (und, falls zutreffend, zu den jeweiligen zeitlichen Vorgaben für deren Umsetzung), die auf nationaler oder auf Länderebene verabschiedet wurden, um:

(a) Auf nationaler sowie auf Länder- und Kommunalebene ausreichende, nachhaltige und langfristige Finanzierung und Unterstützung für eine individuelle und unabhängige Lebensführung in der Gemeinschaft sicherzustellen, einschließlich einer ausreichenden Anzahl zugänglicher und erschwinglicher Wohnmöglichkeiten.

(b) Deinstitutionalisierung zu beschleunigen, insbesondere bei Menschen mit intellektuellen Behinderungen;

(c) Gleichberechtigten Zugang zu Pflegeversicherungsleistungen für Menschen mit Behinderungen, die derzeit in den Trägern der Eingliederungshilfe bereitgestellten Gemeinschaftseinrichtungen leben, sicherzustellen und beschreiben Sie Maßnahmen, die ergriffen wurden, um ihre freie Wahl, unabhängig zu leben und in die Gemeinschaft mit einbezogen zu werden, zu gewährleisten.

(d) Persönliche Assistenzdienste bereitzustellen, die auf einer Bewertung der Merkmale, der Situation und der Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen beruhen und machen Sie Angaben darüber, ob sich die “Art der Beeinträchtigung”, das Einkommen einer Person mit Behinderung oder das Einkommen ihrer Familie auf diese Bewertung auswirken kann. Bitte machen Sie nähere Angaben zu allen Unterschieden, die diesbezüglich jeweils auf nationaler und auf Länderebene bestehen.

19. Bitte machen Sie Angaben zu geplanten Initiativen, um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen gemäß dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes, Fall C-679/161, vollständige Freizügigkeit genießen und voll in die Gemeinschaft einbezogen sind.

20. Bitte machen Sie für die Länder- und Kommunalebene, aufgeschlüsselt nach Alter, Beeinträchtigung und Geschlecht, Angaben zu der Zahl von Menschen mit Behinderungen unter 60 Jahren, die in Heimen und Pflegeeinrichtungen für ältere Menschen leben.

Link zur Frageliste zur Staatenprüfung

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