76.400 Dollar Schadenersatz wegen Diskriminierung einer gehörlosen Frau

Eine Frau in den USA, die wegen eines gebrochenen Beins ein Spital aufgesucht hatte, wurde - da keine GebärdensprachdolmetscherIn verfügbar war - erst nach zwei Tagen behandelt. Sie erhält Schmerzengeld und Entschädigung für Diskriminierung.

USA-Flagge und Freiheitsstatue
BilderBox.com

Wie Newssun berichtet, kam die Frau im Mai 2004 in ein Spital, da sie sich das Bein gebrochen hatte und starke Schmerzen verspürte. Sie verständigt sich mit Amerikanischer Gebärdensprache.

Da das Spital zwei Tage lang keine qualifizierten Gebärdensprach-DolmetscherInnen fand, musste sie während dieser Zeit in der Notaufnahme warten. Sie brachte im Dezember 2005 eine Beschwerde ein. Am 18. Dezember 2008 wurden ihr 76.400,- Dollar zugesprochen – ob die Entscheidung rechtskräftig und damit durchsetzbar ist, verschweigt der Bericht leider.

Wie wäre dieser Fall nach österreichischem Recht zu beurteilen?

Auch österreichische Krankenhäuser haben die Pflicht, alle zur Behandlung von PatientInnen notwendigen Mittel einzusetzen. Neben der medizinischen Behandlung im engeren Sinn gehören dazu natürlich auch Gebärdensprach-Dolmetschdienste, wenn diese zur Verständigung nötig sind.

Auch ein Schadenersatzanspruch (Schmerzengeld, Diskriminierung aufgrund einer Behinderung) ist denkbar – die Schadenersatzsummen in Österreich sind aber traditionell um ein Vielfaches niedriger.

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0 Kommentare

  • Verständnislos! In Ihrem Artikel fehlt mir ein Teil um ihn auch zu verstehen. Wenn man mich schon nicht versteht gäbe es auch andere Formen der Kommunikation: Schreiben wäre so eine Möglichkeit, zumal ich davon ausgehe, dass auch amerikanische Ärzte lesen können solllten.

  • Es bestätigt nur meine Meinung, dass es auch in Europa an der Zeit ist zu klagen und so hohe Strafen einzufordern, dass es sich Städte, Gemeinden und andere Institutionen zweimal überlegen gegen das Gleichstellungsgesetz zu verstoßen. Nur wenns weh tut geschieht etwas.

  • Ja, genau – das habe ich mir auch gedacht!

  • Die späte Behandlung ist nicht zu entschuldigen, doch warum hat die gehörlose Frau sich nicht schriftlich geäußert?