76.400 Dollar Schadenersatz wegen Diskriminierung einer gehörlosen Frau

Eine Frau in den USA, die wegen eines gebrochenen Beins ein Spital aufgesucht hatte, wurde - da keine GebärdensprachdolmetscherIn verfügbar war - erst nach zwei Tagen behandelt. Sie erhält Schmerzengeld und Entschädigung für Diskriminierung.

USA-Flagge und Freiheitsstatue
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Wie Newssun berichtet, kam die Frau im Mai 2004 in ein Spital, da sie sich das Bein gebrochen hatte und starke Schmerzen verspürte. Sie verständigt sich mit Amerikanischer Gebärdensprache.

Da das Spital zwei Tage lang keine qualifizierten Gebärdensprach-DolmetscherInnen fand, musste sie während dieser Zeit in der Notaufnahme warten. Sie brachte im Dezember 2005 eine Beschwerde ein. Am 18. Dezember 2008 wurden ihr 76.400,- Dollar zugesprochen – ob die Entscheidung rechtskräftig und damit durchsetzbar ist, verschweigt der Bericht leider.

Wie wäre dieser Fall nach österreichischem Recht zu beurteilen?

Auch österreichische Krankenhäuser haben die Pflicht, alle zur Behandlung von PatientInnen notwendigen Mittel einzusetzen. Neben der medizinischen Behandlung im engeren Sinn gehören dazu natürlich auch Gebärdensprach-Dolmetschdienste, wenn diese zur Verständigung nötig sind.

Auch ein Schadenersatzanspruch (Schmerzengeld, Diskriminierung aufgrund einer Behinderung) ist denkbar – die Schadenersatzsummen in Österreich sind aber traditionell um ein Vielfaches niedriger.

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