Behindertenanwalt Hansjörg Hofer: „Inklusion darf kein Schlagwort bleiben!“

5. Mai: Europäischer Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen

Portrait des Behindertenanwalts Dr. Hansjörg Hofer
Behindertenanwaltschaft

Die UN-Behindertenrechtskonvention trat auf der internationalen Ebene am 3. Mai 2008, also vor nunmehr 10 Jahren, in Kraft. In Österreich erlangte die Konvention ihre Rechtswirksamkeit am 26. Oktober 2008, dem Nationalfeiertag.

Trotz des hohen symbolischen Wertes, der durch dieses Datum zum Ausdruck gebracht wurde, verlief die Umsetzung der Konvention in unserem Land schon bisher in vielen Bereichen schleppend; jetzt scheint zum Teil sogar der Retourgang eingelegt worden zu sein.

Dabei sind Menschen mit Behinderung eine auch politisch durchaus relevante Größe. Nach einer kürzlich durchgeführten Befragung der Statistik Austria bezeichnen sich selbst etwa 18 % der erwachsenen Bevölkerung Österreichs als in einem wichtigen Lebensbereich durch eine körperliche, psychische, kognitive oder Sinnesbehinderung beeinträchtigt. Hochgerechnet sind das 1,3 Millionen Menschen.

Menschen mit schwerer Behinderung, die in Behindertenwerkstätten tätig sind, gelten nicht als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, erhalten daher kein Entgelt und sind nicht voll sozialversichert. Diese rund 24.000 Menschen bekommen lediglich Taschengeld und sind nur unfallversichert. Sie können daher nie eine eigenständig erworbene Pension antreten, erhalten im Krankheitsfall als Angehörige schlechtere Leistungen und werden ein Leben lang rechtlich als „Kinder“ behandelt.

Etablierte Rechte, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern selbstverständlich zustehen, werden ihnen vorenthalten. Dies widerspricht klar der UN-Konvention und ist in manchen Fällen als Missbrauch anzusehen.

In einem ersten Schritt muss für diese Menschen mit Behinderung noch heuer die volle gesetzliche Sozialversicherung gewährleistet werden, in weiterer Folge hat ein angemessenes Gehalt ausgezahlt zu werden. Im Regierungsprogramm steht dazu bloß: Erhöhung des Taschengeldes!

Das Regierungsprogramm will das Sonderschulwesen stärken und ausbauen. Das ist die falsche Richtung! Die Segregation in der Schule muss aufhören. Es könnten die besseren Ressourcen in Sonderschulen genützt werden, um auch Kinder und Jugendliche ohne Behinderung dort zu unterrichten. Generell ist zu fordern, bei Lernzielen viel stärker die individuellen Fähigkeiten und Stärken jedes einzelnen Schülers/jeder einzelnen Schülerin zu berücksichtigen. Unabhängig von einer Behinderung sollten individualisierte Lernzielvereinbarungen in unseren Schulen Einzug halten.

Inklusion setzt uneingeschränkte Barrierefreiheit voraus. Da geht es nicht nur um die unverzichtbaren räumlichen und baulichen Adaptierungen, sondern gleichermaßen um unterstützte Kommunikation etwa für gehörlose oder nonverbale Menschen bzw. um Informationen in Leichter Sprache.

Die größten Barrieren aber sind die in vielen Köpfen tief verankerten Vorurteile und Stereotypen über Menschen mit Behinderung. Solange wir nicht in der Lage sind, Behinderung als eine von unzähligen Eigenschaften eines Menschen anzusehen und das Bild immer noch von Defiziten und Schwächen geprägt ist, werden wir keine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft haben.

„Lasst uns Österreich barrierefrei und inklusiv machen! Davon profitieren nicht nur 1,3 Millionen Menschen mit Behinderung, sondern alle“, appelliert Hofer.

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2 Kommentare

  • gASTTSTÄTTTENOOHNNEbHIINNDDERRTEN-wcGEHÖRRRENGGESCHLOSSSEN:

    • Nicht nur Gaststätten ohne Behinderten WC, da müsstest ja zweidrittel der Gastronomie sofort schließen. Ich kenne Sportplätze da gibt es gar keines oder es ist nicht erreichbar. dabei gibt es gerade bei Veranstaltungen eine ÖFB Vorschrift über WC´s
      Ich zitiere
      “ MINDESTANFORDERUNGEN INFRASTRUKTUR
      2.3.4. SANITÄRE INSTALLATIONEN : Jede Sportanlage muss über genügend Toiletten für beide Geschlechter verfügen, die während der gesamten Dauer der Veranstaltung geöffnet sind. Diese müssen über Waschmöglichkeiten mit fließendem Wasser sowie einen ausreichenden Vorrat von Handtüchern und/oder Handtrockner verfügen. Die Toiletten müssen sauber und hygienisch sein, und zwar jeweils während der Gesamtdauer der Veranstaltung. Bei einer allfälligen Unterteilung in Sektoren müssen sämtliche getrennte Bereiche separat berücksichtigt und versorgt werden.“
      Was fällt dabei auf? Wir Behinderte dürfen wiederum ins Gebüsch Sch…….en