25 Jahre Pflegegeld – Vom Hilflosenzuschuss in Richtung Selbstbestimmung

Mit der Einführung des Pflegegeldes wurde die Pflegevorsorge in Österreich vereinheitlicht.

Portrait des Behindertenanwalts Dr. Hansjörg Hofer
Behindertenanwaltschaft

Das Bundespflegeldgesetz, das am 1.7.1993 vor nunmehr einem Viertel Jahrhundert in Kraft trat, war ein Meilenstein in der österreichischen Pflegevorsorge. Verschiedene Geldleistungen für pflegebedürftigen Menschen wurden auf Grundlage des Bundespflegegeldgesetzes und der im Wesentlichen gleich gestalteten Landespflegegeldgesetze durch das Pflegegeld abgelöst.

Mit der Einführung des Pflegegeldes wurde die Pflegevorsorge in Österreich vereinheitlicht. Mit Hilfe der sieben Pflegegeldstufen wurde der tatsächlich vorhandene Pflegebedarf bei der Bemessung der Höhe des Pflegegeldes berücksichtigt. Dieser war und ist bis heute die wichtigste Bezugsvoraussetzung. Die Ursache und Art der Behinderung, die den Pflegebedarf bedingt, sowie das Einkommen der betroffenen Personen bleiben bei der Vergabe von Pflegegeldern unberücksichtigt.

Die Einführung des Pflegegeldes war von dem Gedanken getragen, pflegebedürftigen Menschen ein Höchstmaß an Selbstbestimmung zu ermöglichen. Mit Hilfe einer am Pflegebedarf orientierten Geldleistung sollten diese in die Lage versetzt werden, aus einer Reihe von Angeboten zu wählen und damit selbst zu bestimmen, durch wen und auf welche Weise ihre Pflege bzw. Unterstützung erfolgt, sei es durch professionelle Pflegekräfte in stationären Einrichtungen oder in Privathaushalten durch pflegende Angehörige.

Die Länder verpflichteten sich im Zuge der Einführung des Pflegegeldes, die dafür nötigen Angebote in einem bedarfsgerechten Ausmaß zur Verfügung zu stellen.

Rückblickend kann das Pflegegeld als österreichisches Erfolgsmodell bezeichnet werden, an dem im Laufe der Zeit immer wieder Veränderungen vorgenommen wurden, dessen Grundprinzipien aber bis heute im Wesentlichen intakt sind.

So wurde beispielsweise mit Einführung des Erschwerniszuschlages im Jahr 2009 den erschwerten Bedingungen, die mit der Pflege von Menschen mit geistigen/psychischen Behinderungen, insbesondere mit demenziellen Erkrankungen, einhergehen, Rechnung getragen. Ein Wermutstropen ist aus Sicht von Behindertenanwalt Hansjörg Hofer die weitgehend mangelnde Valorisierung und der damit einhergehende Wertverlust des Pflegegeldes.

„Soll der ursprüngliche Zweck des Pflegegeldes langfristig erhalten bleiben, muss dessen Wertverlust regelmäßig ausgeglichen werden. Andernfalls ist ein Rückschritt in der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung in Österreich zu erwarten, der nicht nur sozialpolitisch unverantwortlich ist, sondern auch gegen die von Österreich ratifizierten UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung verstößt“, so Hofer.

Die Einführung des Pflegegeldes markierte ein Meilenstein in der österreichischen Pflegevorsorge und leistet einen wichtigen Beitrag zur selbstbestimmten Lebensführung von Menschen mit Behinderung. Um dieses Erfolgsmodell zu erhalten ist eine, vorzugsweise automatisierte, Wertsicherung des Pflegegeldes unabdingbar.

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