Trotz UN-Konvention wenig Besserung für Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt

Enquete: AK Niederösterreich als Anwältin der Betroffenen

Arbeiterkammer
BIZEPS

Vor 10 Jahren ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung in Kraft getreten. Von gleichen Jobchancen sind wir heute aber immer noch weit entfernt.

„Leider behindert die Politik der Bundesregierung dieses Ansinnen. Für Menschen mit Behinderung sind der 12-Stunden-Tag und die 60-Stunden-Woche weitere Hürden, um am Arbeitsmarkt Fuß fassen zu können“, so AK Niederösterreich-Vizepräsidentin Gerda Schilcher. „Man kann sich leicht vorstellen, wie der Druck auf Menschen mit Behinderung steigt, die oft nicht in der Lage sind, einen 8-Stunden-Tag zu überstehen.“

„Mehr als 40 Prozent aller Personen mit dem Status „begünstigt behindert“ sind nicht erwerbstätig. Und das obwohl bei der Beschäftigung von begünstigt Behinderten ArbeitgeberInnen Förderungen beziehen und Steuerbegünstigungen in Anspruch nehmen. Auch die Zahlung der Ausgleichstaxe fällt für die ArbeitgeberInnen in dem Fall weg. Diese Situation können und wollen wir so nicht einfach hinnehmen“, so Bettina Heise, Direktorin der AK Niederösterreich, bei der Enquete der AK Niederösterreich „Recht auf Arbeit? – Dichtung und Wahrheit“ am Mittwoch in St. Pölten.

Neben Schilcher und Heise diskutierten ExpertInnen und Betroffene Chancen und Möglichkeiten, behinderte Menschen besser in den ersten Arbeitsmarkt einzubinden.

„Für die AK Niederösterreich ist die Inklusion von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsalltag ein großes Anliegen – ob in der Rechtsberatung, in der Rechtsvertretung oder bei politischen Entscheidungen. Menschen mit Behinderung haben mit uns eine zuverlässige Partnerin, die sie bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützt“, so AK-Direktorin Heise.

Einig waren sich alle Beteiligten: Das Taschengeldsystem und die Kindeseigenschaft im Sozialversicherungsrecht sollten abgeschafft werden. Aufgeworfen wurde auch die Problematik, dass Menschen mit Behinderung vorschnell – oft bereits im Jugendalter – als arbeitsunfähig abgestempelt werden. Eine Praxis, die gestoppt werden muss.

Und am ersten Arbeitsmarkt müssen insbesondere die Barrieren im Kopf vonseiten der ArbeitgeberInnen beseitigt werden – durch Aufklärungsarbeit und vermehrte Möglichkeiten, Erfahrungen mit Menschen mit Behinderung zu sammeln. Durch ein noch größeres Angebot an Job-Projekten würden sicherlich die Berührungsängste von ArbeitgeberInnen verringert werden können.

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