Mindestens Mindestlohn für Werkstatt-Beschäftigte

Deutschland soll behinderten MitarbeiterInnen in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) den vollen Arbeits- und Sozialrechtschutz garantieren einschließlich des Mindestlohns.

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Diese Forderung des UN-Fachausschusses zum Sozialpakt vom Oktober 2018 wird von der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) begrüßt. Der Fachausschuss hatte geprüft, ob und wie Deutschland die Verpflichtungen aus dieser Menschenrechtskonvention erfüllt, in der die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte festgeschrieben sind.

„In seinen Abschließenden Bemerkungen (concluding observations) äußert sich der Fachausschuss erfreulich deutlich zu der unhaltbaren Situation, dass behinderten Beschäftigten in WfbM die Arbeitnehmer*innenrechte vorenthalten werden und sie nur ein Taschengeld verdienen“, freut sich die ISL-Geschäftsführerin Dr. Sigrid Arnade.

Dadurch werde die ISL-Forderung unterstützt, WfbM-Beschäftigte gerecht zu entlohnen, ihnen aber mindestens den Mindestlohn zu zahlen. Zu hoffen sei jetzt, dass endlich ernsthaft Alternativen zu Werkstätten für behinderte Menschen erdacht und erprobt werden, denn die Abschließenden Bemerkungen stellten sozusagen die Hausaufgaben für die Bundesregierung für die kommenden Jahre dar.

Weiter fordere der Fachausschuss größere Anstrengungen von der Bundesregierung, damit die Beschäftigungsquote erfüllt und speziell die Arbeitslosigkeit behinderter Frauen reduziert werde. Bei Nicht-Erfüllung der Beschäftigungsquote mahnt der Fachausschuss härtere Sanktionen an.

„Die Bundesregierung ist aufgefordert, die Kritik und die Empfehlungen der Vereinten Nationen ernst zu nehmen und dafür zu sorgen, dass alle arbeitenden Menschen den Mindestlohn bekommen, auch die WfbM-Beschäftigten,“ fordert Sigrid Arnade.

Link zu den Abschließenden Bemerkungen (englisch) des Committee on Economic, Social and Cultural Rights: https://tbinternet.ohchr.org/_layouts/treatybodyexternal/Download.aspx?symbolno=E%2fC.12%2fDEU%2fCO%2f6&Lang=en

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4 Kommentare

  • Meine Tochter arbeitet in einer Werkstatt. an sie werden Regeln wie auf den ersten Arbeitsmarkt angelegt. Dann sollten sie auch deren Rechte haben.

  • Ich bin selber, trotz kaufmännischer Ausbildung, Mitarbeiter einer WfBM und empfinde es als skandalös, das wir nichtmal den Mindestlohn bekommen, wenn wir schon nichtmal die Möglichkeit bekommen, wer es kann, in der freien Wirtschaft zu arbeiten und wir in eine WfBM abgeschoben werden, da die Firmen, die einen gewissen Prozentsatz von uns ja aufnemen sollten, ja lieber an die Behindertenwerkstätten eine Abfindung für uns zahlen, statt Ihrer Verpflichtung nachzukommen, diesen gewissen Prozentsatz von uns behinderten aufzunehmen, nur, weil die Firmen Angst haben, auf den möglichen Umbaukosten, welche das Arbeitsamt verpflichtet ist zu zahlen, sitzen zu bleiben.

    Ich empfinde es, den behinderten gegenüber eine diskriminierende Frechheit, das es so ist!!!!!

  • Ich arbeite seit 15 Jahren in einer Werkstatt und habe den Entschluss nie bereut
    Ich kann mir auch nicht vorstellen ausseerhalb zu arbeiten .

  • Inwieweit unterscheiden sich noch Arbeitsbereiche und Arbeiten in einer WfbM von Arbeitsbereichen und Arbeiten in einer Behörde und Werkstatt des ersten Arbeitsmarktes?

    Bevor ich ab Anfang März 2001 in eine Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) kam war ich knapp 5 Jahre ab 02.11.1994 in einer Baumaschinenfirma als Unternehmen des ersten Arbeitsmarktes als kaufm. Angestellter tätig.

    Keinesfalls wegen meiner 50%igen Behinderung kam ich in eine WfbM sondern wegen einer depressiven Erkrankung durch private und berufliche Erlebnisse.

    Immer mehr Arbeitsverträge auf dem ersten Arbeitsmarkt sind befristet. Leiharbeit und Niegriglohnsektor weiten sich aus. Durch die zunehmende Automatisierung werden zusätzlich viele steuer- und sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze reduziert.

    Es sind eigentlich nicht über 2 Millionen Menschen in Deutschland arbeitslos, sondern fast doppelt soviele, die aber aufgrund von Kursen, Lehrgängen, oder aus Altersgründen nicht in der Arbeitslosenstatistik mehr auftauchen.

    Oft geht es den Betrieben des ersten Arbeitsmarktes um Personalreduzierungen und Gewinnmaximierungen.

    Die Arbeit ist in der Regel weniger ein Problem als das Umfeld der Arbeit wie hoher Zeit- und Leistungsdruck und ein unmenschlicher Umgangston zwischen Kollegen und Vorgesetzten, sowie Schikanen und Intrigen am Arbeitsplatz.

    Ich kenne Kolleginnen und Kollegen aus meiner WfbM, denen es ähnlich wie mir erging und die eher wegen einer Depression denn wegen einer Behinderung in eine WfbM kamen.
    Eine Kollegin war Architektin und ein anderer Kollege hatte eine leitende Funktion im Pflegebereich.

    Mit mittlerweile 52 Jahren kann ich mir kaum vorstellen, dass ich eine Chance in einer Behörde oder Werkstatt des ersten Arbeitsmarktes hätte.

    Lt. diversen Internetportalen wie Kobinet-Nachrichten.Org oder Rollingplanet.net sollen dauerhaft (!) nur ca. 0,02% der Behinderten Menschen den Weg aus einer WfbM über eine Integrationsfirma einen Arbeitsplatz auf dem ersten Arbeitsmarkt erhalten.

    Wenn Inklusion Teilhabe Behinderter am Leben Nichtbehinderter bedeuten soll, dann sollte es auch einen Mindes-(-Werkstatt-)-lohn geben.

    Ein Mindestwerkstattlohn von 450 € netto ohne Abzüge von Lohnersatzleistungen wie Grundsicherung sollte testweise eingeführt werden. Haben Menschen mit Behinderungen, die in einer WfbM arbeiten, nicht genauso Ausgaben wie Nichtbehinderte oder Behinderte, die auf dem ersten Arbeitsmarkt arbeiten?

    Wir Menschen mit Behinderungen, die Wir in Werkstätten für Behinderte Menschen arbeiten werden wohl so behandelt als hätten Wir keinen Schulabschluss, keine Ausbildung und (teilweise) noch nie auf dem ersten Arbeitsmarkt gearbeitet.

    Wissen Politikerinnen, Politiker und sonstige Entscheider für Uns Menschen mit Behinderungen, was für Arbeiten in den jeweiligen Arbeitsbereichen getätigt und welche Arbeitsleistungen und – erfolge in den WfbM erzielt werden?

    Wieviel Nettogesamtmonatseinkommen braucht man als alleinstehender Erwachsener – 1.000 €, 1.100 €, 1.200 € oder 1.500 €?

    Inwieweit stünden Gewerkschaften den Betreibern, als Private, als Caritas oder als Diakonie der WfbM und auch den jeweiligen Werkstatträten als Gesprächspartner zu Verfügung?

    Wie sehen die Gesamteinnahme und – ausgabesituationen in den einzelnen WfbM aus?

    Wieviel ist der Gesellschaft die Arbeitsleistung der Behinderten Menschen in den WfbM wert?

    Wie ist im Sinne der Inklusion ein durchschnittlicher Werkstattlohn in Deutschland in den WfbM von 185 € (abweichend je Bundesland) pro Monat noch rechtlich zu begründen?

    Ist Inklusion ohne notwendigen Mindestlohn nur eine weitere leere Worthülse der Politik?

    Nimmt man Uns Menschen mit Behinderungen überhaupt noch für voll?