Königsberger-Ludwig: „Sozialhilfe-Grundsatzgesetz mit schweren Mängeln!“

Grundintention zu bundeseinheitlicher Gewährung von Sozialhilfeleistungen wird begrüßt – zahlreiche Kritikpunkte bleiben

Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig
Franz Weingartner

Das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz und das Sozialhilfe-Statistikgesetz waren Thema bei der dieswöchigen Sitzung der NÖ-Landesregierung. Die SPÖ NÖ lehnte den Entwurf des Bundesgesetzes ab, obwohl man die Grundintention zu einer bundeseinheitlichen Regelung von Sozialhilfeleistungen durchaus begrüßt.

Grund dafür seien zahlreiche Kritikpunkte, so der Landesparteivorsitzende der SPÖ NÖ, LH-Stv. Franz Schnabl: „Mit der Festlegung von Höchst- statt Mindestwerten und einer Reihe von Kann-Bestimmungen wird die Chance vertan, tatsächlich eine bundesweit einheitliche Mindestunterstützung für Menschen in Notlagen zu schaffen. Darüber hinaus sind gewisse Zielsetzungen des Entwurfs nicht Aufgabe der Sozialhilfe und deshalb in einem Grundsatzgesetz gem. Art. 12 B-VG das ‚Armenwesen‘ betreffend fehl am Platz.“

„Die Umbenennung der ‚Mindestsicherung‘ in ‚Sozialhilfe‘ ist mehr als nur eine Namensänderung – es ist ein Angriff auf das letzte soziale Sicherungsnetz“, so Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig, die vor allem den Zugang zu Migrationsthemen anprangert: „Die Zielsetzung der Unterstützung von fremdenpolizeilichen Zielen sowie die ‚Dämpfung der Zuwanderung in das Sozialsystem‘ sind keine Aufgaben der Sozialhilfe und deshalb strikt abzulehnen. Daneben steht der so genannte ‚Arbeitsqualifizierungsbonus‘ im Widerspruch mit der Arbeitsmarkt-und Integrationspolitik der Bundesregierung. Während das Budget für das AMS und für Deutschkurse gekürzt wird, soll bei einer fehlenden Vermittelbarkeit ein Teil der Unterstützungsleistung in Qualifizierungs- und Spracherwerbsleistungen fließen und damit von den Ländern bezahlt werden – auf Kosten der künftigen Sozialhilfeempfänger.“

Hinsichtlich der Deckelung untermauern die beiden SPÖ-PolitikerInnen ihre Kritikpunkte am Sozialhilfe-Grundsatzgesetz mit der UN Kinderrechtskonvention, die besagt, dass jedes Kind gleich viel wert sein müsse: „Das Abstellen auf die Größe der Haushaltsgemeinschaft ist eine willkürliche, weil variable Größe.“

Abschließend betonen Schnabl und Königsberger-Ludwig, dass es – neben massiver Mehrkosten für die Länder, die zu befürchten sind – auch Widersprüche hinsichtlich des Bestimmtheitsgrundsatzes und der Anforderungen der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung gäbe, die ihr Übriges dazu beigetragen haben, den vorliegenden Gesetzesentwurf abzulehnen:

„Für die SPÖ NÖ steht fest, dass eine bedarfsorientierte Mindestsicherung beziehungsweise die Sozialhilfe das letztmögliche Auffangnetz einer Gesellschaft darstellt und nicht als Sanktionsregime für bestimmte, von der Bundesregierung ausgewählte Gesellschaftsgruppen, missbraucht werden darf. Daher ist der vorliegende Entwurf nicht nur aus sozialpolitischer, sondern auch aus gesellschaftspolitischer Sicht strikt abzulehnen.“

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