Deutsche Bahn in der Pflicht

Barrierefreiheit muss vollumfänglich hergestellt werden. Frist für Stellungnahmen zum Rechtsgutachten der Schlichtungsstelle BGG abgelaufen.

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Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) sieht die Deutsche Bahn AG (DB AG) in der Pflicht, Barrierefreiheit vollumfänglich herzustellen.

Das ergab die ausgiebige Prüfung des Rechtsgutachtens von Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein mit dem Titel „EU-Fahrgastrechte und die Beförderungssituation von Menschen mit Behinderungen im deutschen Bahnverkehr“, für das die Frist zur Stellungnahme abgelaufen ist.

„Auch über zehn Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) gibt es im Bundesverkehrsministerium (BMVI) und bei der DB AG zu dieser Frage noch nicht einmal Pläne,“ bemängelt die ehemalige Geschäftsführerin der ISL, Dr. Sigrid Arnade.

Das Rechtsgutachten wurde von der Schlichtungsstelle BGG (Behindertengleichstellungsgesetz) aufgrund eines Schlichtungsantrages der ISL in Auftrag gegeben. Die ISL fordert unter anderem, dass alle Fahrgäste mit Behinderungen an allen Bahnhöfen zu allen Zeiten mit Zugverkehr bei Bedarf eine Assistenz zum Ein- und Ausstieg erhalten.

„Bisher wird eine sogenannte Ein- und Ausstiegshilfe fast ausschließlich nur an Bahnhöfen, die mit Personal besetzt sind, zu deren Dienstzeiten gewährt,“ erklärt Arnade und folgert aus dem Rechtsgutachten: „Solange die Bahn nicht barrierefrei, also ohne fremde Hilfe, nutzbar ist, müssen nach dem BGG angemessene Vorkehrungen in Form von Assistenzen nach Bedarf der behinderten Kund*innen garantiert werden.“

Die ISL entnimmt dem vorliegenden Rechtsgutachten, welches alsbald durch die Schlichtungsstelle BGG veröffentlicht werden soll, dass die Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit und zu angemessenen Vorkehrungen vom BMVI und der DB AG nur unzureichend umgesetzt werden.

Des Weiteren wird durch das Gutachten beanstandet, dass Menschen mit Behinderungen und ihre Verbände nicht in ausreichendem Maße an der Erstellung von Programmen zur Barrierefreiheit beteiligt werden. Sollte diese Schlichtung für gescheitert erklärt werden, wird die ISL eine Verbandsklage anstrengen.

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2 Kommentare

  • Die deutsche Ingenieurskunst war mal legendär. Die Unfähigkeit der Beamten und Entscheidungsträger die UN BRK umzusetzen ist heute legendär !

  • Unbedingt Verbandsklage einleiten, falls die Schlichtung scheitert! Wie bitte stellt sich die DB die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen bei den von ihnen angebotenen Dienstleistungen vor? Ich hatte als Österreicherin auch schon einige sehr unschöne Erlebnisse mit der DB.