Zwischen Recht und Gesetz

23. September - Internationaler Tag der Gebärdensprachen: Österreichischer Gehörlosenverband kämpft für gebärdensprachige Bevölkerung um Anerkennung als sprachliche Minderheit.

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Österrreichischer Gehörlosenbund

„Es macht einen entscheidenden Unterschied für gehörlose Menschen, ob sie von Gesetz und Gesellschaft nur als behindert oder auch als Angehörige einer sprachlichen Minderheit angesehen werden“, betont Mag.a Helene Jarmer, Präsidentin des Österreichischen Gehörlosenbundes anlässlich des Internationalen Tages der Gebärdensprache am 23. September.

Gehörlose Menschen definieren ihre kulturelle Zugehörigkeit über ihre gemeinsame Sprache – genauso, wie Angehörige anderer Sprachminderheiten dies auch tun.

Die Muttersprache gehörloser Personen ist nicht Deutsch, sondern die Österreichische Gebärdensprache (ÖSG). Die ÖGS ist eine grammatikalisch und syntaktisch vollwertige Sprache und als solche seit 2005 in der Österreichischen Bundesverfassung verankert. Was fehlt, ist die Anerkennung gebärdensprachlicher Menschen als autochtone Sprachminderheit und damit die Zuerkennung von spezifischen sprachlichen Rechten.

„Wir werden durch rechtliche, gesellschaftliche, technische und andere Barrieren an einer gleichberechtigten Teilhabe am öffentlichen Leben und am Genuss unserer kulturellen Rechte gehindert,“ stellt Jarmer klar. „Die Rechte, die uns als Menschen mit Behinderungen zuerkannt werden, reichen nicht aus, um Chancengleichheit mit der Gesellschaftsmehrheit herzustellen.“

Der Österreichische Gehörlosenbund bemüht sich seit Jahren um die Anerkennung der gehörlosen, gebärdensprachigen Community als eigene sprachliche Minderheit: Erst die Zuerkennung spezifischer sprachlicher Rechte ebnen den Weg zu einem seit lange geforderten Regelunterricht in Gebärdensprache, zu einer barrierefreien Berufsbildung und zu einem selbstbestimmten Leben.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte und der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte bilden mit der Minderheitenerklärung den rechtlichen Referenzrahmen für eine Verankerung des sprachlichen Minderheitenstatus. Er räumt gehörlosen BürgerInnen angemessene sprachliche Rechte ein. Bis heute werden Förderung und Nutzung der Gebärdensprache jedoch allein von Behindertengesetzen geregelt.

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