Soziale Grundrechte in die Verfassung? Volksanwaltschaft lud NGOs zum Austauschforum

Sollen soziale Grundrechte wie das Recht auf Wohnen, das Recht auf Gesundheit oder das Recht auf soziale Absicherung in der österreichischen Verfassung festgeschrieben werden? Darüber diskutierte die Volksanwaltschaft und Mitglieder zivilgesellschaftlicher Organisationen im Zuge eines Forums.

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Am 12. und 13. Mai 2022 veranstaltete die Volksanwaltschaft in Wien ein Diskussions-Forum zur Frage: Sollen soziale Grundrechte in der Verfassung verankert werden?

Dazu eingeladen waren Vertreter:innen des Menschenrechtsbeirats, der Armutskonferenz und von unterschiedlichen zivilgesellschaftlichen Organisationen, darunter auch BIZEPS.

Einziges EU-Mitglied ohne soziale Grundrechte in der Verfassung

Zum Auftakt hielt der Jurist Walter Pfeil von der Universität Salzburg ein Impulsreferat, in dem er einen kurzen Abriss über die Entwicklung der Grundrechte in Österreich und Europa machte und anschließend darauf hinwies, dass Österreich das einzige Land in der EU ist, das keine sozialen Grundrechte in der Verfassung festgeschrieben hat.

Umfangreiche Überlegungen dazu, wie ebendies konkret umgesetzt werden könnte, gäbe es bereits, da die Auseinandersetzung mit der Thematik auch in Österreich keine neue sei. Außerdem gäbe es genügend völkerrechtliche Bestimmungen, die sich inhaltlich dazu eignen würden, als soziale Grundrechte in Verfassungsrang gehoben zu werden.

„Wir müssen die sozialen Menschenrechte stärken. Wenn wir sie in der österreichischen Verfassung festschreiben, sind sie zwar in manchen Fällen noch immer nicht individuell einklagbar, können aber politisch nicht mehr so leicht ausgehebelt werden“, bestärkte Volksanwalt Bernhard Achitz das Vorhaben.

Bearbeitung konkreter sozialer Grundrechte in Kleingruppen

In der zweiten Tageshälfte teilten sich die Teilnehmer:innen des Forums in Kleingruppen zu je einem der Themen: Armutsvermeidung, Gesundheit, soziale Absicherung (Arbeitslosigkeit, Alter, Unfall), Wohnen/Obdachlosigkeit, Daseinsvorsorge sowie Bildung.

Mit Unterstützung von Expert:innen erarbeitete jede Gruppe Vorschläge zur konkreten Umsetzung des jeweiligen Grundrechts.

Podiumsdiskussion der Parlamentsparteien

Am zweiten Tag des Forums waren Vertreter:innen der Parlamentsparteien zur Podiumsdiskussion geladen. Diese wurde aufgezeichnet und ist im Internet zum Nachsehen verfügbar.

Als Grundlage für die Diskussion dienten kurze Impulsvorträge, in denen die einzelnen Arbeitsgruppen die am Vortag erarbeiteten Vorschläge vorstellten. Die anwesenden Politiker:innen von NEOS, den Grünen, FPÖ und SPÖ zeigten sich grundsätzlich nicht abgeneigt, soziale Grundrechte in die Verfassung zu übernehmen.

Die überwiegende Meinung war allerdings, dass ein solches Vorhaben großen Aufwand erfordern würde und das Risiko bestünde, dass sich bis auf ein positives Signal nicht viel verändern würde.

Die Sprecherin der Grünen wies darauf hin, dass die Regierungsparteien, dem Regierungsprogramm entsprechend (siehe: S.13), bereits im Gespräch zu einem umfassenden Grundrechtskatalog seien.

Positiver Ansatz für politische Partizipation

Aufgrund der Vielfalt der teilnehmenden Organisationen erwies sich das NGO-Forum als positiver Ansatz eines Formats für politische Partizipation, das sich andere Institutionen zur Inspiration nehmen könnten. Um allerdings eine intensivere Auseinandersetzung mit der konkreten Thematik und damit ernsthafte Partizipation zu ermöglichen, wäre eine höhere Frequenz bzw. längere Dauer der Treffen notwendig.

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Ein Kommentar

  • Im Rahmen von jährlich stattfindenden Demokratie-Festspielen könnten gleich mehrere zivilgesellschaftliche Anliegen vorgestellt, diskutiert und schließlich eingefordert werden. Hier ein paar Anregungen in diese Richtung: https://bosolei.com/2022/11/22/arbeitskreis-demokratie/#comment-38 … verbunden mit der Einladung zur Mitwirkung bei der geplanten Umsetzung.