Prammer/Grebien: Rechte von Menschen mit psychischen Erkrankungen werden gestärkt

Grüne: Unterbringungsgesetz-Novelle wurde am 21. Juni 2022 im Justizausschuss beschlossen

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„Dem Unterbringungsgesetz liegt eine ausführliche Evaluierung zugrunde, die genau aufgezeigt hat, wo die Mängel im bestehenden Recht liegen. Mit diesem Gesetz ist es gelungen, genau an jenen Punkten anzusetzen, an denen es Verbesserungsbedarf gibt“, sagt die Justizsprecherin der Grünen, Agnes Prammer, und hält fest:

Durch ein verbessertes Entlassungsmanagement wird sichergestellt, dass Menschen nach einer angeordneten Unterbringung nicht unversorgt aus Einrichtungen entlassen werden. Zudem werden durch die Vernetzung der beteiligten Stellen und durch Begriffsklärungen die gesetzlichen Grundlagen geschaffen, dass bei Gefährdungen alle notwendigen Schritte gesetzt werden können, um zukünftig ,Brunnenmarkt-Fälle‘ zu verhindern.

Auslöser für die Novelle des Unterbringungsgesetzes war der sogenannte „Brunnenmarkt-Fall“ im Jahr 2016. Ein offensichtlich verwirrter und obdachloser Mann schlug eine Passantin völlig grundlos mit einer Eisenstange nieder. Diese verstarb an ihren Verletzungen.

Bei der Aufarbeitung der Geschehnisse kam die eingesetzte Sonderkommission zu dem Schluss, dass Defizite in der Vernetzung sowie fehlende und unklare Regelungen zum Informationsaustausch zwischen den Behörden den Vorfall wesentlich begünstigt hatten.

Der Gesetzesentwurf bezieht sich auf psychisch erkrankte Menschen, bei denen Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegt. Diese Menschen mit psychischen Erkrankungen definieren sich zwar häufig selbst nicht als „Menschen mit Behinderungen“, sie sind aber sowohl von österreichischem Recht als auch von der UN-Behindertenrechtskonvention umfasst, sofern die Erkrankung bzw. Beeinträchtigung länger andauert.

Aus diesem Grund spielt auch für diese Personengruppe die UN-Behindertenrechtskonvention eine große Rolle. Bestimmungen der UN-Behindertenkonvention, die auf Selbstbestimmung und Einbeziehung der Betroffenen abzielen, werden hier im Kontext der Psychiatrie in österreichisches Recht umgesetzt.

Neu ist auch, dass es mit diesem Gesetz erstmals eigene Bestimmungen zur Unterbringung von Kindern und Jugendlichen gibt, die mit einer psychischen Erkrankung leben.

Das bisherige Unterbringungsrecht bezog sich nur auf Erwachsene, spezielle Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen blieben unberücksichtigt. Damit wurde eine langjährige Forderung von Vertreter:innen der Kinder- und Jugendpsychiatrie erfüllt.

„Uns Grünen war es ein großes Anliegen, Stakeholder einzubinden und eine Regelung zu finden, die der UN-Behindertenrechtskonvention entspricht. Nun wird dieses Gesetz endlich verabschiedet und unter Justizministerin Alma Zadić umgesetzt. Das ist ein wichtiger und notwendiger Schritt, um die Unterbringung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in Krankenanstalten menschenrechtskonform zu regeln und deren Rechte zu stärken“, betont Heike Grebien, Sprecherin der Grünen für Menschen mit Behinderungen.

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Ein Kommentar

  • Langer Rede, kurzer Sinn:
    die unter Minister Casper Einem abgeschaffte „GEK-Kartei“ wird jetzt über die Hintertüre wieder eingeführt. Natürlich nicht offen, sondern hinterfotzig ueber eine als Algorithmus getarnte Schalte zwischen Justiz und Gesundheit samt Jugend.