Nationalrat berät über Budgetkapitel Soziales, Pensionen und Konsumentenschutz

Mehr Budgetmittel für Menschen mit Behinderung

Plenum des Nationalrats / Ausweichquartier in der Hofburg
Norbert Krammer

Mit einer Diskussion über die Bereiche Soziales, Konsumentenschutz und Pensionen wurden die Beratungen des Nationalrats über das Budget 2023 und das Bundesfinanzrahmengesetz 2023 bis 2026 am 16. November 2022 fortgesetzt.

Sozialminister Johannes Rauch wies unter anderem auf die Valorisierung der Sozial- und Familienleistungen sowie die Ausweitung des Wohnschirms hin. Die von der Regierung gesetzten Maßnahmen zur Abfederung der aktuellen „multiplen Krisen“ dürfen nicht „kleingeredet“ werden, meinte er.

Über die im Zuge der Debatte eingebrachten Entschließungsanträge der Opposition wird erst morgen Abend abgestimmt. Die SPÖ fordert unter anderem eine steuerfreie Auszahlung des in Aussicht gestellten Gehaltsbonus für Angehörige von Pflegeberufen sowie eine umfassende lohn- und sozialversicherungsrechtliche Absicherung von Menschen mit Behinderung, die in integrativen Werkstätten arbeiten. Zudem spricht sie sich für die Einrichtung eines Inklusionsfonds sowie einen jährlichen Bericht über Entwicklung und Ursachen von Armut und Armutsgefährdung samt gezielter Gegenvorschläge aus.

Ausgaben von 5,04 Mrd. € für den Bereich Soziales

Insgesamt sieht der Budgetentwurf für den Bereich Soziales und Konsumentenschutz Ausgaben in der Höhe von 5,04 Mrd. € vor, ein Großteil davon (4,48 Mrd. €) für den Bereich Pflege. Gegenüber dem Voranschlag für 2022 bedeutet das ein Plus von 774,6 Mio. € bzw. 18,2%. Hauptgrund dafür ist insbesondere die im Juli beschlossene Pflegereform, die unter anderem einen Gehaltbonus für Angehörige von Pflegeberufen und Ausbildungszuschüsse bringt.

Aber auch für die berufliche und gesellschaftliche Integration von Menschen mit Behinderung, den Bereich Gewaltprävention und für Maßnahmen zur Armutsbekämpfung wird es zusätzliche Budgetmittel geben. 101,7 Mio. € hat die Regierung für diverse Opferrenten und andere Versorgungsleistungen veranschlagt, 6,7 Mio. € für den Bereich Konsumentenschutz (2022: 6,45 Mio. €).

Opposition erachtet Pflegereform für unzureichend

Die Mehraufwendungen im Pflegebudget schrieb Fiona Fiedler (NEOS) demgegenüber vor allem „Überbrückungszuschüssen“ zu, die keine Verbesserungen am Pflegesystem bewirken würden. Ähnlich wie bei der inklusiven Absicherung von Menschen mit Behinderung liege auch in diesem Sozialbereich viel Verantwortung bei den Bundesländern, ortete Fiedler das Grundproblem im Föderalismus. Zukunftsinvestitionen in Pflege und Inklusion seien aber dringend nötig.

Mehr Budgetmittel für Menschen mit Behinderung

Die aktuellen Krisen, von der Corona-Pandemie bis zur Teuerung, würden Menschen mit Behinderung besonders belasten, betonte Heike Grebien (Grüne), immerhin seien Mitglieder dieser Bevölkerungsgruppe „doppelt- bis dreifach so oft“ von Arbeitslosigkeit betroffen wie Personen ohne Behinderung. Vor diesem Hintergrund sehe das Sozialbudget 2023 mit 183 Mio. € eine Steigerung von 14% für die Stärkung der beruflichen und gesellschaftlichen Integration von Menschen mit Behinderung vor.

Pflegebedürftige Menschen mit Behinderung erhielten künftig weiterhin die erhöhte Familienbeihilfe, wovon vor allem Familien mit Kindern profitierten, so Grebien. Zusätzliche Mittel stelle der Bund überdies für Vorkehrungen zur Barrierefreiheit in der öffentlichen Infrastruktur und für Therapieangebote im Maßnahmenvollzug zur Verfügung.

2023 und 2024 sind laut Grebien jeweils 50 Mio. € im Bundesbudget für Reformprojekte abgestellt, etwa für die persönliche Assistenz im privaten Bereich. ÖVP-Behindertensprecherin Kira Grünberg wies in diesem Zusammenhang auf die grundsätzliche Zuständigkeit der Länder hin und unterstrich, auch die Bundesländer seien in der Pflicht, Mittel in die Hand zu nehmen, um Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Die Ausgaben des Bundes für Menschen mit Behinderung würden stagnieren, widersprach Verena Nussbaum (SPÖ), und sie erinnerte: „Inklusion wird es nicht zum Nulltarif geben“. Außerdem habe die Regierung die vom Nationalrat 2020 einstimmig geforderte sozialversicherungsrechtliche Absicherung von Menschen mit Behinderung immer noch nicht umgesetzt, weswegen sie dazu einen Entschließungsantrag einbrachte. Darin wird zudem eine „faire Entlohnung in den Tageswerkstätten“ gefordert sowie ein Inklusionsfonds zur Finanzierung der Maßnahmen zur besseren wirtschaftlichen und gesamtgesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung.

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