Bildung für alle?

Mangelnde Inklusion im österreichischen Bildungssystem

Tafel: Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen
BIZEPS

Gute Bildung ermöglicht den Weg in ein selbstbestimmtes und unabhängiges Leben – doch nicht alle haben den gleichen Zugang dazu. Österreichs Bildungseinrichtungen weisen in dieser Hinsicht oft großen Verbesserungsbedarf auf.

Menschen mit Behinderungen sind auf ihrem Bildungsweg immer wieder mit, teils unüberwindlichen, Hürden konfrontiert. Den Berichten von Betroffenen zufolge lässt sich diesbezüglich eher eine Verschlechterung, als die gewünschte Verbesserung erkennen.

Schon bei der Wahl der Schulform kommt es häufig zu Benachteiligung. Diskriminierende Bedingungen erschweren es Menschen mit Behinderungen, einen Bildungsabschluss zu erreichen, der ihren Talenten und Fähigkeiten entspricht, und können im schlimmsten Fall eine lebenslange Stigmatisierung zur Folge haben.

Wie Inklusion Chancen eröffnet

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) ist in Österreich seit dem Jahr 2008 in Kraft. Gerade im Bildungsbereich geht die Umsetzung jedoch nur sehr schleppend voran.

Die gleichberechtigte Teilhabe am Bildungssystem benötigt eine Vielzahl von Maßnahmen. Das Spektrum reicht dabei von baulichen Maßnahmen, um die Zugänglichkeit für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen zu gewährleisten, bis zur Bereitstellung von Assistenzleistungen, um individuelle Nachteile im Unterrichtsalltag auszugleichen.

Ein bedarfsgerechter, zeitgerechter, einheitlicher, unkomplizierter, unbürokratischer und durch Rechtsansprüche abgesicherter Zugang zu allen Unterstützungsangeboten ist dabei zentral.

Österreich kann es sich nicht leisten, auf die Potentiale von Menschen mit Behinderungen zu verzichten. Ein gleichberechtigter Zugang zu inklusiver Bildung ist eine unbedingte Voraussetzung, um diese zu erschließen.

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2 Kommentare

  • Viele Kinder mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen könnten in einem inklusiven Bildungssystem (an dem Kindergartenalter) mit österreichweit einhetilicher flechendeckender Schulassitenten sowie mit Option auf Verlängerung der Ausbildungszeit erfolgreich ausgebildet werden und in den gestützten Arbeitsmarkt integriert sowie mittel- bis langfristig selbsterhaltungsfähig werden. Anstatt dessen werden diese Kinder vom Gesetzgeber und Ministerium bereits ab dem Kindergartenalter „wegdiskriminiert“, ihre Bildung „kaputtgespart“, im Schullaufbahn benachteiligt und beim darauffolgenden Scheitern in der Arbeitswelt die existentielle Grundlage durch Verwaltungsbehörden lebenslang entzogen – diese sind ja dafür Schuld, weil sie anders sind. So treibt der Gesetzgeber diese Menschen langfristig in die Armut, psychischen Kollaps und verursachen volkswirtschaftliche Schaden. Aufgrund der UNO-Konvention sowie ökonomischen Hausverstand müsste der Gesetzgeber genau das Gegenteil machen – sie wollen es aber nicht und verletzten lieber Menschenrechte. Ein Schande für das zivilisierte Land Österreich.

    • Und die Eltern werden gleich mitbestraft, weil sie ein behindertes Kind zur Welt gebracht haben, das nicht selbsterhaltungsfähig ist (sh. Sozialhilfegesetz und dergleichen)