15 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention

Am 3. Mai 2008 ist das am 13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossene Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen (UN-Behindertenrechtskonvention) weltweit in Kraft getreten, nachdem dieses von 82 Staaten unterzeichnet wurde.

Deckblatt BIZEPS-Broschüre: UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2016
BIZEPS

Das war heute vor 15 Jahren und bietet einen Anlass darauf zu schauen, was sich seither getan hat. In Deutschland erlangte die Konvention am 26. März 2009 Gesetzeskraft, nachdem ein entsprechendes Ratifizierungsgesetz vom Bundestag und Bundesrat im Dezember 2008 verabschiedet wurde. (In Österreich am 26. Oktober 2008).

Besonders im Hinblick auf die am 29. und 30. August anstehende zweite Staatenprüfung Deutschlands zur Umsetzung der Konvention fordern viele Akteur*innen, dass die Regierungskoalition endlich Dampf in der Umsetzung der im Koalitionsvertrag verankerten Gesetzesreformen macht.

„15 Jahre nach dem weltweiten Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention sehen sich Menschen mit ganz unterschiedlichen Behinderungen immer noch mit vielfältigen Barrieren konfrontiert. Sei es der Restaurant- oder Kinobesuch, die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und Unterkünften oder Informationen, behinderte Menschen stoßen immer wieder auf vielfältige Barrieren, die ihnen die Teilhabe erschweren oder unmöglich machen. 15 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention könnten wir in Deutschland schon viel weiter sein. Deshalb ist es dringend nötig, dass Benachteiligungen durch Barrieren im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz als Diskriminierung eingeordnet und geahndet sowie die Verpflichtung zu angemessenen Vorkehrungen vorgeschrieben werden. Im Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes muss endlich klar gestellt werden, dass auch private Anbieter von Dienstleistungen und Produkten zur Barrierefreiheit verpflichtet sind und es bei Verstößen entsprechende Sanktionen gibt“, fordert die Sprecherin der LIGA Selbstvertretung, Dr. Sigrid Arnade.

Was in anderen Ländern wie den USA, Großbritannien oder Österreich schon seit vielen Jahren vorgeschrieben ist, wird auch die deutsche Wirtschaft nicht zum Erliegen bringen, nur weil behinderten Menschen ein gleichberechtigter Zugang garantiert wird.

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Ein Kommentar

  • Für alle nicht selbsterhaltungsfähigen Menschen mit Behinderung wäre ein freier, unabhängiger und gleichberechtigter Zugang zur Mindestsicherung wünschenswert. Dass in Österreich die eigenen Eltern von Betroffenen auf lebenslangen Unterhalt geklagt werden müssen und sich der Sozialstaat somit an jenen abputzt, die meist ohnehin mit einem geringen Einkommen zu kämpfen haben (z.B. alleinerziehende Mütter), stimmt absolut nicht mit der UN-Behindertenrechtskonvention überein und ist eine wahre Schande!