Behindertenanwaltschaft: 715 Fälle von Diskriminierung im Jahr 2022

Im Berichtsjahr, am 30. September 2022, verstarb Behindertenanwalt Hansjörg Hofer. Seine Stellvertreterin Elke Niederl übernahm die Amtsführung.

Tafel: Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen
BIZEPS

715 Fälle von Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen hat die Behindertenanwaltschaft im Jahr 2022 behandelt.

Im Jahresbericht, den der Sozialminister vorgelegt hat, bringt sie basierend auf den Erfahrungen aus ihrer Beratungstätigkeit Anregungen an die Politik vor (III-947 d.B.).

Gefordert wird unter anderem mehr Partizipation von Menschen mit Behinderungen bei Regelungen, die sie betreffen, Lohn statt Taschengeld für Menschen, die in Tagesstrukturen arbeiten, ein Inklusionsfonds und die Schaffung von regionalen Außenstellen der Behindertenanwaltschaft.

Im Berichtsjahr, am 30. September 2022, verstarb Behindertenanwalt Hansjörg Hofer. Seine Stellvertreterin Elke Niederl übernahm die Amtsführung.

Tätigkeiten der Behindertenanwaltschaft

Die Behindertenanwaltschaft berät und unterstützt Personen, die sich im Sinne des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetztes oder des Behinderteneinstellungsgesetzes diskriminiert fühlen. Menschen mit Behinderung können sich über eine Hotline oder eine schriftliche Anfrage sowie im Rahmen von Sprechstunden und Sprechtagen an die Stelle wenden.

Im Jahr 2022 vermerkte die Behindertenanwaltschaft 715 Fälle. Im Durchschnitt nahmen 60 Personen pro Monat die Beratungsangebote wahr.

Die meisten Fälle (117) betrafen Diskriminierung im Alltagsleben, gefolgt von der Arbeitswelt (73). Probleme in den Bereichen Bildung (43), Wohnen (38) und im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (32) wurden ebenso berichtet.

Auch aufgrund von Barrieren im Verkehr, bei Behörden oder beim Zugang zu Dienstleistungen der Versicherungswirtschaft wandten sich Betroffene an die Behindertenanwaltschaft. Es sei gelungen, einen Großteil der Fälle zum Abschluss zu bringen, wenngleich dabei nicht immer ein für die Betroffenen zufriedenstellendes Ergebnis erreicht werden konnte, heißt es im Bericht.

Zusätzlich führten die Mitarbeiter:innen der Behindertenanwaltschaft 558 telefonische Beratungen durch und unterstützten in 43 Schlichtungsverfahren als Vertrauensperson. Auch Hausbesuche, Lokalaugenscheine und Besuche bei Einrichtungen führte die Behindertenanwaltschaft im vergangenen Jahr durch.

Weitere Tätigkeiten reichen von Vernetzungsarbeit, der Mitwirkung im Gesetzgebungsverfahren im Rahmen von Stellungnahmen, Workshops für Richteramtsanwärter:innen, der Mitwirkung am Nationalen Aktionsplan Behinderung 2022-2030 bis hin zu Öffentlichkeitsarbeit.

Forderungen an die Gesetzgebung

Die Behindertenanwaltschaft nutzt den jährlichen Bericht auch für Anregungen an die Politik. Im Behindertengleichstellungsrecht brauche es etwa mehr Partizipation von Menschen mit Behinderungen und Sensibilisierungskampagnen. Außerdem setzt sich die Behindertenanwaltschaft weiterhin für die Schaffung regionaler Außenstellen ein, um möglichst niederschwellig arbeiten zu können.

Im Arbeitsbereich wird unter anderem eine Neufassung der Kriterien für Arbeitsunfähigkeit und eine schrittweise Ersetzung des aktuellen „Taschengeldes“ in Tagesstrukturen durch einen Entgeltanspruch gefordert.

Beim Thema Bildung spricht sich die Behindertenanwaltschaft für einen Ausbau inklusiver Kinderbetreuungseinrichtungen ab dem ersten Lebensjahr, mehr Ressourcen für sonderpädagogischen Förderbedarf und Gebärdensprache als Unterrichtssprache aus.

Im Gesundheitsbereich zählen eine flächendeckende Verwendung von Leichter Sprache und barrierefreie Kommunikationsmöglichkeiten für gehörlose und hörbehinderte Personen zu den Forderungen.

Ein vereinheitlichter Zugang zu Persönlicher Assistenz und die Schaffung eines Inklusionsfonds seien mit Blick auf das Sozialrecht angezeigt. Auch in den Bereichen Barrierefreiheit und Straßenverkehr regt die Behindertenanwaltschaft Verbesserungen an.

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