Will Ministerin Hostasch die Pflegevorsorge demontieren?

Die Sozialministerin, Eleonore Hostasch, stellte unlängst fest, ihr läge die Pflegevorsorge "sehr am Herzen".

Eleonore Hostasch
ÖAR

Ganz im Gegensatz dazu steht der Entwurf zur Novellierung des Bundespflegegeldgesetzes, den das Sozialministerium im Februar zur Begutachtung ausgesandt hat.

Geht es nach den Vorstellungen der Sozialministerin, dann sollen die Leistungen für schwerbehinderte und erheblich auf fremde Hilfe Angewiesene drastisch verschlechtert werden! Die vom Ministerium geplanten Änderungen würden bedeuten, daß schwer pflegebedürftige Menschen eine dramatische Einschränkung ihrer Lebensqualität hinnehmen müßten.

Viele von ihnen wären sogar der Gefahr ausgesetzt, in ein Pflegeheim eingewiesen zu werden. Das würde eine der Grundabsichten bei der Einführung des Gesetzes, schwerbehinderten Menschen ein menschenwürdiges Leben außerhalb von Institutionen zu ermöglichen, wieder zunichte machen.

Noch Ende des vergangenen Jahres beantwortete Hostasch eine Parlamentarische Anfrage mit „Eine Verschärfung der Zuordnungskriterien steht nicht zur Diskussion“. Einen Monat später schickt sie eine Novellierung aus, in der genau diese Zuordnungskriterien verschärft werden sollen, indem die nötige Stundenanzahl zur Erreichung der Stufen 5, 6 und 7 erhöht wird.

Außerdem sollen pauschalierte Einstufungen für bestimmte Behindertengruppen mit genau definierten körperlichen Einschränkungen gestrichen werden. Eine weitere Verschlechterung betrifft behinderte Kinder und Jugendliche: Für sie sollen die Zugangsvoraussetzungen erheblich erschwert werden. Geringe Verbesserungen gibt es bei der Begutachtung (eine Person des Vertrauens darf dabei sein), bei stationären Aufenthalten und beim Zugang zur Stufe 4. Mit der durch nichts bewiesenen Behauptung, „rund 15.000 schwer pflegebedürftige Personen (werden) in eine höhere Stufe eingereiht und erhalten um rund 3.000 öS monatlich mehr“ versuchte Hostasch die Öffentlichkeit zu täuschen, um so von Verschlechterungen für Schwerbehinderte abzulenken.

Diese Vorgangsweise ist ein Etikettenschwindel, der in der Öffentlichkeit darüber hinwegtäuschen soll, daß mit den geplanten Maßnahmen die Pflegevorsorge erneut demontiert werden soll: Seit 1996 haben die Regierungsparteien folgende Verschlechterungen beschlossen bzw. herbeigeführt:

  • Wegfall der Valorisierung (Ersparnis für 1998: 456 Millionen Schilling)
  • Kürzung der Stufe 1 auf 2.000,- Schilling (Ersparnis: 160 Millionen)
  • Ruhen bei Aufenthalt im Krankenhaus (Ersparnis: 320 Millionen)
  • Auszahlung per Monatsletztem (Ersparnis: 130 Millionen)
  • Zuerkennung ab dem folgenden Monat (Ersparnis: 340 Millionen)
  • Kürzung des Taschengeldes auf 10% der Stufe 3 (Ersparnis: 35 Millionen).

Dazu kommen noch Einsparungen der Länder von rund 300 Millionen pro Jahr. Das passiert in einem der reichsten Staaten der Erde! Noch nicht berücksichtigt ist, daß die Mehraufwendungen durch die Einführung der Pflegevorsorge deutlich geringer sind, als zum Zeitpunkt der Einführung berechnet worden ist – nicht zuletzt wegen der restriktiven Praxis bei den Untersuchungen und den Einstufungen. Allein die neu geschaffene Stufe 1 bringt mittelfristig Einsparungen in Milliardenhöhe.

Wir werden diese abermalige Verringerung unserer Lebensqualität diesmal nicht kampflos hinnehmen, denn uns bleibt keine Wahl: Entweder wir kämpfen um unsere Menschenrechte oder vielen von uns droht das Pflegeheim!

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