Hermann Gross – „Wenn man es verkürzt, dann ist er ein Mörder“

sagte Gesundheitsstadtrat Sepp Rieder (SPÖ) bei einem Symposium Ende Jänner 1998 zur Rolle der Wiener Psychiatrie in der NS Zeit. Gegen den Psychiater Hermann Gross wurde im Februar 1998 endlich ein Strafverfahren wegen Mordverdachts eingeleitet.

Heinrich Gross
APA

Gross arbeitete zwischen 1940 und 1945 in der Anstalt „Am Spiegelgrund“, wo in diesem Zeitraum hunderte behinderte Kinder durch Überdosen von Medikamenten und/oder Hunger getötet wurden.

Das zuständige Gericht ließ jetzt alle noch vorhandenen Krankengeschichten im Zusammenhang mit der NS „Euthanasie“ „Am Spiegelgrund“ (dem heutigen PKH Baumgartner Höhe) beschlagnahmen. Auch die seit langem geforderte Bestattung der Hirnpräparate von „Euthanasie“-Opfern in einem Ehrengrab der Stadt Wien wurde aus diesem Grund aufgeschoben.

Nach dem Krieg tauchte Gross unter, wurde 1948 verhaftet und 1950 wegen Mitschuld am Totschlag zu zwei Jahren Haft verurteilt. 1951 wurde das Urteil wegen eines Formfehlers aufgehoben und das Verfahren eingestellt.

1953 trat Gross der SPÖ bei, praktizierte wieder und begann eine beachtliche Karriere. Er veröffentlichte wissenschaftliche Erkenntnisse, die er über die sezierten Gehirne von „Euthanasie“-Opfern erlangt haben soll – wofür er 1959 den Theodor-Körner-Preis erhielt.

1962 ging Gross als Primarius an die Baumgartner Höhe, bekam ein Ludwig-Boltzmann-Institut zur „Erforschung von Mißbildungen“ und den Orden für Wissenschaft und Kunst Erster Klasse. 1981 trat Gross in den Ruhestand, bis 1996 war er noch vielbeschäftigter Gerichtspsychiater.

1979, als Gross bei einer Ärztetagung einen Vortrag zum Thema „Tötungsdelikte von geistig Behinderten“ halten wollte, verteilte der Wiener Arzt Werner Vogt Flugblätter, in denen er Gross der Beteiligung am Mord geistig behinderter Kinder beschuldigte.

In dem von Gross gegen ihn angestrengten Verfahren wegen übler Nachrede und Verleumdung wurde Vogt in zweiter Instanz freigesprochen, gegen Gross wurde allerdings nicht vorgegangen. Bei diesem Verfahren, wie auch schon 1951, betonte Gross, daß er sich nicht am „Euthanasie“-Programm habe beteiligen können, da er sich freiwillig für den Kriegsdienst gemeldet hatte.

Dies wird durch eine bisher noch unveröffentlichte Dissertation aus Göttingen widerlegt. In dieser kommen Berichte der ärztlichen Leitung des „Spiegelgrunds“ vor, in denen Gross lobend erwähnt wurde, da er sich laufend Urlaub vom Kriegsdienst genommen habe und in dieser Freizeit in der „Euthanasie“-Anstalt ausgeholfen hat.

Bei dieser nicht mehr übersehbaren Motivation für die Tötung von Menschen und dem Meinungswandel der Justiz, die mittlerweile offenbar doch bereit scheint, ein Zeichen gegen die Verdrängung der österreichischen Geschichte zu setzen, erwarten wir mit großer Aufmerksamkeit den Prozeß und seinen Ausgang.

Die österreichische Justiz, die SPÖ und Gross
Der hundertfache Mörder von behinderten Kindern, Primarius Gross, war stets ein ganz besonderer Liebling der Justiz und der SPÖ. Die Justiz verstand es meisterlich, über Gross ihren schützenden Mantel auszubreiten.

Sei es durch ein geringes Strafausmaß, sei es durch eine verabsäumte Wiederaufnahme eines Verfahrens, oder sei es dadurch, daß sie es jahrelang glänzend verstand, gegen Gross trotz erdrückender Beweise keine Anklage zu erheben. Ganz zu schweigen von den Millionen-Honoraren, die sich Gross als Gutachter im Laufe der Jahre verdienen konnte.

Die SPÖ wollte der Justiz aber auch nicht nachstehen: Mit Gross´s Beitritt zur Partei begann seine zweite (nach der ersten bei den Nazis) kometenhafte Karriere, die ihm zu einem – sehr angesehenen und der SPÖ nahestehenden – Ludwig-Boltzmann-Institut verhalf.

Man fragt sich, welche mächtigen Freunde Gross in der Partei und in der Justiz hat, die dies alles möglich machten? Und man fragt sich, was sich die größte Partei des Landes dabei gedacht hat, als sie ihn mit Orden und glänzenden Angeboten überhäufte?

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