Blinde dürfen nicht Trauzeugen sein

Der Standard: Im Juli 1997 hat der Nationalrat das Diskriminierungsverbot gegenüber Behinderten als Verfassungsbestimmung beschlossen.

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Wie „Der Standard“ berichtet wurde ein beim Bundeskanzleramt angesiedelter Arbeitskreis damit beauftragt, die österreichische Rechtsordnung nach entsprechenden Verfassungsverletzungen zu durchforsten.

„SPÖ-Behindertensprecher Walter Guggenberger hat in Innsbruck eine erste Zwischenbilanz praesentiert: So wird Rollstuhlfahrern die Aufnahme an pädagogischen Akademien wegen der im Schulorganisationsgesetz verlangten „körperlichen Eignung“ verweigert. Im Unterrichtsministerium verweist man darauf, daß Lehrer imstande sein müßten, raufende Buben zu trennen. Justiz- und Innenministerium beharren auf einer Regelung, die es blinden Menschen untersagt, Trauzeugen zu sein.“, informiert „Der Standard“.

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