Pflegegeld für Menschen mit geistiger Behinderung; wieder Verschlechterungen geplant!

Als noch vor der Sommerpause der Nationalrat das Bundespflegegeldgesetz neu beschloß, konnte die Lebenshilfe Österreich kurzfristig aufatmen.

Logo Lebenshilfe Österreich
Lebenshilfe Österreich

Für Menschen mit geistiger Behinderung waren zwar keine Verbesserungen durchgesetzt, aber immerhin Verschlechterungen verhindert worden.

Nun liegt die Einstufungsverordnung zur Begutachtung vor. Dir. Heinz Fischer, Präsident der Lebenshilfe Österreich, zum Resultat: „Der Anspruch von Menschen mit geistiger Behinderung auf Pflegegeld wird weiter reduziert statt verbessert!“

Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach einem durch Gutachter festgestellten monatlichen Pflege- und Betreuungsaufwand, gemessen in Stunden. Die Einstufungsverordnung ist diejenige Richtlinie, die vorgibt, welche Pflege- oder Betreuungstätigkeiten durch das Pflegegeld unterstützt werden und mit welcher Zeit die Tätigkeiten zu bemessen sind.

Die Einstufung von Menschen mit geistiger Behinderung in derartige Schemata ist grundsätzlich problematisch. Sie benötigen vielfach keine konkrete Unterstützung oder Pflege im engeren Sinn, können viele Tätigkeiten jedoch nicht ohne Anleitung durchführen. Präs. Fischer: „Förderung zur Selbständigkeit wird finanziell bestraft. Wäre Geld unser einziger Antriebsmotor, dürften wir unseren behinderten Kindern nicht einmal beibringen, selbständig mit Messer und Gabel zu essen, wir dürften schon gar nicht zulassen, daß erwachsene Menschen selbst einkaufen gehen.“

Die Notwendigkeit einer Beaufsichtigung wurde grundsätzlich vom Sozialministerium anerkannt. Hingegen negiert der Entwurf zur Einstufungsverordnung diese Tatsache. Nicht einmal der Forderung der Lebenshilfe Österreich, zur Verhinderung von gesundheitlichen Schäden und Verletzungen durch Selbstgefährdung einen monatlichen Stundensatz in die Verordnung mit aufzunehmen, wurde nachgekommen.

Fischer abschließend: „Motivation, Anleitung und Beaufsichtigung sind im täglichen Zusammenleben mit Menschen mit geistiger Behinderung Notwendigkeiten, die auch durch die Verleugnung in einem Gesetzestext nicht aufzuheben sind. Es sind Notwendigkeiten, um Menschen mit geistiger Behinderung ein möglichst selbständiges Leben zu ermöglichen. Es sind Notwendigkeiten, die von Angehörigen und MitarbeiterInnen in Einrichtungen Engagement, Zeit und Kraft verlangen. In diesem Sinn muß das Pflegegeld verstärkt auf Menschen mit geistiger Behinderung Rücksicht nehmen.“

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich