NÖ: Integration findet Fortsetzung in Hauptschulen

Novelle zum NÖ-Pflichtschulgesetz wird heute im Landtag beschlossen

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Mit der heutigen Beschlußfassung der Novelle zum NÖ-Pflichtschulgesetz wird die Integration behinderter Kinder in den Hauptschulen verbessert und damit der Integrationserfolg aus den Kindergärten und Volksschulen fortgesetzt – denn nunmehr sind nicht mehr 5 Kinder notwendig, um eine Integrationsklasse zu führen, sondern jedes einzelne Kind hat das Recht darauf, erklärte Landesrätin Traude Votruba Donnerstag aus Anlaß der Beschlußfassung der Novelle des NÖ-Pflichtschulgesetzes in der nachmittägigen Sitzung des NÖ-Landtages.

Mit der nunmehrigen Überwindung der bürokratischen Hürden ist die Schließung der Integrationskette beginnend in den Kindergärten über die Volksschulen bis hinein in die Hauptschulen gelungen, der nicht nur von den Behindertenverbänden gefordert und begrüßt wurde, sondern von dem auch die nichtbehinderten Kinder profitieren, betonte Votruba.

Mit dieser Novelle müssen alle schulpflichtigen Kinder in die Volksschule aufgenommen werden, die Aufteilung in die Grundstufen I und II macht dies möglich: „Die Kinder kommen in Zukunft also entweder in die Grundstufe I oder können, sofern vorhanden, eine Vorschulklasse besuchen. Das sowohl für die Kinder wie Eltern peinliche Zurückstufen in den Kindergarten oder die Vorschule ist aber nicht mehr möglich. Bis zu 10 Kindern erfolgt die Aufnahme in Grundstufe I, ab 10 Kindern, die den Anforderungen noch nicht ganz gewachsen sind, wird eine eigene Klasse geführt“, erklärte die Landesrätin weiters.

Mit dieser Novelle geht Niederösterreich mit einem modernen, zeitgemäßen Pflichtschulgesetz ins nächste Jahrtausend, das sich an den Bedürfnissen der Kinder orientiert und ich bin froh, daß unsere Überzeugungsarbeit nun doch Früchte trägt, betonte Votruba abschießend.

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