Aus Erfahrung nichts gelernt?

Viele Gegenstände können von hochgradig sehbehinderten und blinden FußgängerInnen mit dem Blindenstock (Langstock) nicht ertastet werden, weil er unter ihnen durchgleitet, ein nahezu ungebremstes Hineinlaufen in das Hindernis ist meist die Folge.

Verkehrszeichen als Falle
Kremser, Wolfgang

Vor allem Gegenstände im Kopf- und Rumpfbereich, wie z. B. zu niedrig montierte Straßenverkehrszeichen, Markisen, Wimpel, Postkästen, Absperrungsketten usw., verursachen zumindest ein Erschrecken der blinden FußgängerInnen, im schlimmsten Fall sogar Verletzungen, weil sie nicht rechtzeitig mit dem Langstock erkannt werden können.

Für RollstuhlfahrerInnen und ältere BürgerInnen sowie Personen mit Kinderwagen ist die Bewältigung des täglichen Hindernislaufes eine ständige Herausforderung.

Besonders heimtückisch sind für blinde FußgängerInnen Hindernisse an Stellen, wo damit absolut nicht gerechnet wird: Zur Betätigung der Auslösetaste für die Blindenakustik einer Ampel beugt man sich leicht nach vor und schon schlägt man mit dem Kopf gegen ein direkt darüber montiertes Straßenverkehrszeichen.

Der Auslösetaster einer akustischen Ampel wird mit dem Blindenstock gesucht, dabei mit diesem unterlaufen, weil er sich auf einem Ausleger befindet und schon stoßt der blinde Fußgänger mit dem Körper gegen den Signalgeber.

Auf Gehsteigen sind Baustellen oft gar nicht oder nur sehr mangelhaft abgesichert. Nicht bewachte und nicht abgesicherte Baugruben sind immer wieder anzutreffen.

Dreiecksständer mit Reklame oder Wahlplakaten werden verbotenerweise um Standsäulen oder Masten mit Blindenakustik gestellt bzw. an diesen Selbst-bedienungseinrichtungen für Tageszeitungen angebracht, sodaß die Akustik kaum mehr gehört bzw. die Auslösetaste nur schwer oder nicht erreicht werden kann. Der Weg ist weit bis zur behindertengerechten Stadt!

Meist ist es Gedankenlosigkeit und Mißachtung von Vorschriften, die zu Problemen für behinderte MitbürgerInnen im öffentlichen Raum führen. Aus der Erfahrung zu lernen, gemachte Fehler nicht zu wiederholen oder solche unaufgefordert zu beseitigen scheint nicht immer die große Stärke der verantwortlichen VertreterInnen der Behörden zu sein.

Abgesenkte Gehsteigkanten bei Straßenkreuzungen und Fußgängerübergängen sind bei Neu- und Umbauten bereits eine Selbstverständlichkeit geworden. Tastbare Bodenmarkierungen für sehbehinderte und blinde FußgängerInnen, die vor allem im Umfeld von Lichtsignalanlagen eine bessere Orientierung ermöglichen, sind es dagegen nicht und müssen immer gesondert von den Betroffenen beantragt werden.

Der Ausleger bei der akustischen Ampel Raxstraße-Neilreichgasse wurde nach Protesten durch einen Steher mit Akustik ersetzt. Auf einer Mittelinsel der Kreuzung der Brünner Straße mit der Bundesstraße 3 gibt es noch immer einen Ausleger.

Das an dieser Kreuzung direkt über einem akustischen Signalgeber montierte Straßenverkehrszeichen an dem sich Blinde den Kopf anschlagen können, ist eine Spezialität für sich. Solche und ähnliche „Meisterleistungen“ sind nach wie vor zu finden.

Nicht abgesicherte und dabei noch unbewachte Baustellen gibt es nach wie vor in Wien, und es ist sehr mühsam, deren vorschriftsgemäße Absicherung zu erreichen.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich