Brief an Finanzminister Edlinger

Betreff: "Soziale Staffelung" des Pflegegeldes

Rudolf Edlinger
Spiola, Petra

Sehr geehrter Herr Bundesminister!

Bezugnehmend auf Ihr Interview vom 24.7.99 (Seite 3 im Kurier), worin Sie Ihre Absicht ankündigen, das Pflegegeld „sozial staffeln“ zu wollen, gestatten wir uns, nachfolgend einige, wie uns scheint wesentliche Anmerkungen zu tätigen:

Pflegegeld ist keine Art von „Zusatzeinkommen“, auf das man – bei besonderer Sparsamkeit – verzichten könnte. Es dient der Abdeckung jener Aufwände, die ein nichtbehinderter Mensch nur deshalb nicht tätigen muss, weil seine Gesundheit gratis zur Verfügung steht. Es darf darauf verwiesen werden, dass es sich beim Pflegegeld um Gelder handelt, von denen sich ein behinderter Mensch – unter anderem – seine Hilfe bei der Notdurftverrichtung, Nahrungsherbeischaffung etc. zu bezahlen hat.

Es sollte daher ein Anliegen der Politik werden, diese Tatsachen in das Bewusstsein der Bevölkerung zu tragen, anstatt – über Behauptungen eines Zusammenhangs zwischen sozialer Bedürftigkeit und Pflegebedürftigkeit – den Eindruck zu suggerieren, dass ein einziger nichtbehinderter Österreicher für seinen Pflegebedarf auch nur das Geringste an Geld aufwenden müsste.

Es kann nicht Aufgabe der Politik sein, Fakten – vor den Augen einer uninformierten Bevölkerung – so darzustellen, dass Schwächere auf etwas verzichten sollen, worauf sie eigentlich gar nicht verzichten können (Essen herbeischaffen, Nordurft verrichten usw.).

Bedenkt man nunmehr, dass das derzeitige Pflegegeld bei weitem nicht den gesamten, tatsächlichen Pflegeaufwand abdeckt, zeigt sich, das behinderte Menschen in Österreich für ihre notwendige Pflege Teile ihres – hoffentlich vorhandenen – Einkommens aufzuwenden haben. Die Gesellschaft erreicht dadurch bei behinderten Menschen ohnehin eine soziale Staffelung.

Würde die Gesellschaft dazu stehen, allen Menschen in Österreich (behindert oder nicht behindert) ernsthaft gleiche Chancen zu geben, wäre es schon lange eine Selbstverständlichkeit, den einzelnen nicht einen Teil des Pflegeaufwands tragen zu lassen. Man geht eher von der Maxime aus, dass es schlicht „natugegebenes Pech“ des einzelnen ist, behindert zu sein und nicht Angelegenheit der Allgemeinheit.

Wir ersuchen Sie, sich vor Augen zu führen, dass ein behinderter Mensch mit einem Nettoeinkommen von S 20.000,- pro Monat davon bis zu S 10.000,- zusätzlich zum Pflegegeld zur Pflege aufwenden muss. Im Ergebnis arbeitet er daher für S 20.000,-, erzielt aber nur S 10.000,- und weniger – im Vergleich zum Nichtbehinderten – als Einkommen.

Das Pflegegeld ist daher bestenfalls der sprichwörtliche „Tropfen auf den heissen Stein“, nicht jedoch jenes faire Korrektiv für Pflegebedarf und Behinderung, wie dies allzu gerne dargestellt wird. Trotzdem haben die behinderten Menschen Österreichs beim letzten Sparpaket Sparwillen dort bewiesen, wo es eigentlich – wie oben schon ausgeführt – gar nicht möglich war.

Die Antwort der Politik kann daher wohl nicht lauten, weitere Opfer zu verlangen, nur weil es in der Vergangenheit auch reibungslos „funktioniert“ hat. Vielmehr sind vor allem der Bundesminister für Finanzen und der Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales aufgerufen, dort zu sparen, wo nicht Verlangen nach Verzicht auf Unverzichtbares die allgemein gültigen Sachlichkeit- und Gerechtigkeitsparameter verletzt.

Der ÖZIV bittet Sie daher, Herr Bundesminister, Ihre Ankündigung zu überdenken und stattdessen massiv zugunsten des Verständnisses für pflegebedürftige Menschen in Österreich einzutreten.

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