Haidlmayr: Menschenrechte für HeimbewohnerInnen

Selbstbestimmung statt Bevormundung

Theresia Haidlmayr
GRÜNE

„Das Recht auf Selbstbestimmung ist in Österreichs Alten-, Pflege- und Behindertenheimen noch immer ein Fremdwort. Freiheitsbeschränkungen durch Einsperren, Beruhigungsspritzen, bewegungshemmende Kleidung und Bettruhe ab 17 Uhr sind an der Tagesordnung.

Nur durch eine Gesamtreform des Heimbereichs, der Schaffung eines bundesweiten Pflegeheimgesetzes und der Verankerung von HeimbewohnerInnen-Anwälten können die Persönlichkeitsrechte von Heiminsassen durchgesetzt werden“, fordert die Behindertensprecherin der Grünen, Theresia Haidlmayr für das Jahr 2000.

In Österreich gibt es insgesamt 707 Heime unterschiedlicher Größe und Standards mit etwa 21.000 Altenwohnheim- und 45.000 Pflegeheimbetten. „Für diese Heime wurde vor 7 Jahren eine Pflegevereinbarung zwischen Bund und Länder abgeschlossen, die nur mangelhaft umgesetzt wurde“, so Haidlmayr.

So gibt es in Vorarlberg, Tirol, Wien und Niederösterreich noch immer kein Heimgesetz. In Salzburg sind die vorhandenen Bestimmungen zu wenig weitreichend. In Ostösterreich besteht vor allem bei der ambulanten Versorgung im ländlichen Raum großer Nachholbedarf. „Noch immer werden in Österreich Heime errichtet, ohne über Alternativen nachzudenken, obwohl es europaweit genug Beispiele an erfolgreichen Projekten mit Tagesbetreuung gibt“, so Haidlmayr.

Scharf kritisiert Haidlmayr die Freiheitsbeschränkungen in Pflegeheimen. „In Pflegeheimen ist die Ausübung von Zwang gegenüber alten, verwirrten oder behinderten Personen noch immer Alltag“, so Haidlmayr, die bedauert, daß in Österreich die Bereitschaft, über diese Maßnahmen zu sprechen, so gering ist. So kommt es zur Totalfixierung von Personen, wie dies in der Sprache des Pflegepersonal heißt. Solche Personen werden tagsüber im Rollstuhl angegurtete und nächtlich „fixiert“.

„Die übliche Bettruhe 17 Uhr ist einfach unannehmbar“. Mittels Medikamenten wird der sogenannteinnere Bewegungsspielraum eingeschränkt. „Es gibt keine Rechtsnormen, die eine solche Einschränkung von Freiheitsrechten unbescholtener BürgerInnen rechtfertigen. Sie werden jedoch wegen Personalmangels, zu niedrigem Betreuungsschlüssel sowie Mankos bei Ausbildung und fehlende Supervision noch immer schamlos angewandt“, stellt Theresia Haidlmayr abschließend fest.

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