Zur Menschlichkeit verpflichtet

Zur aktuellen Diskussion über Abteilung nimmt auch der Präsident der Österreichischen Ärztekammer, Dr. Otto Pjeta Stellung:

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„Ich halte den Schwangerschaftsabbruch bei einer geistigen oder körperlichen Behinderung des Kindes aus Sicht der Ärzte in der Form, wie Sie in Österreich gesetzlich geregelt ist, für unmenschlich“.

Bekanntlich ist bei einer ernsten Gefahr, dass das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt sein werde, ein Schwangerschaftsabbruch bis zum Beginn der Geburt, das heißt bis zum Einsetzen der Geburtswehen möglich (eugenische Indikation).

Petja: „Wenn der Gesetzgeber diese Handlung zwar prinzipiell nicht gutheißt, sie dennoch straffrei stellt, so ist das hochgradiger Zynismus.“ Der Ärztekammerschef hält diese Regelung für ethisch und moralisch bedenklich: „Die eugenische Indikation steht als Symbol dafür, wie eine Gesellschaft mit dem Phänomen der Schwäche und Hilfsbedürftigkeit umgeht, Es kann keine Lösung und schon gar keine Hilfe für die betroffenen sein, einen Menschen, der nicht der `erwarteten Qualität` entspricht, zu beseitigen.

„Pjeta weist in diesem Zusammenhang auf die völlig unpräzisen Begriffsbestimmungen hin. Die Beurteilung, ob ein Kind schwer geschädigt sein könnte, eröffne einen weiten Interpretationsspielraum, der sowohl von subjektiven als auch von objektiven Kriterien abhängig sei. Pjeta ruft abschließend dazu auf, die eugenische Indikation in der vorliegenden Form abzuändern.

„Die Diskriminierung von nur möglicherweise behinderten Leben ist in meinen Augen ein Schandfleck, den sich ein Menschlichkeit verpflichteter Staat wie Österreich nicht leisten kann“.

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