Gross contra „Presse“

Die Presse: Psychiater geht Wahrheitsbeweis aus dem Weg

Heinrich Gross
APA

Wie „Die Presse“ berichtet wird in einem Medienprozeß, den Heinrich Gross gegen die „Presse“ angestrengt hat, der Geisteszustand des Ex-NS-Arztes neu untersucht. In einem Parallelverfahren wegen Verleumdung hat Gross einen „Rückzieher“ gemacht.

„In zwei Medienprozessen, die der ehemalige NS-Arzt Heinrich Gross gegen die „Presse“ angestrengt hat, gibt es überraschende Wendungen. In einem Verfahren zogen seine Anwälte den Vorwurf der Ehrenbeleidigung zurück: Damit hoffen sie aus naheliegenden Gründen, um einen Wahrheitsbeweis herumzukommen. In diesem und einem weiteren Verfahren meinte der Anwalt des 84jährigen auch, daß die „Presse“ gegen das Prinzip der Unschuldsvermutung verstoßen habe. In diesem Fall wäre kein Wahrheitsbeweis zulässig.“, informiert „Die Presse“ weiter.

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