Gegen Auflösung

Bundessozialämter sind wichtige Fachstellen

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Vehement spricht sich die ÖAR gegen die jüngsten Pläne der Regierung aus, im Zuge einer Verwaltungsreform, die Bundessozialämtern aufzulösen und die Agenden den jeweiligen Ländern zu übertragen.

„Was auf den ersten Blick als Schritt zu mehr Bürgernähe verstanden werden könnte, entpuppt sich bei näheren Betrachtung als Bumerang“, so Dr. Klaus Voget, Präsident der ÖAR. Die Bundessozialämter vollziehen ausschließlich Bundesgesetze, wie z.b. das Behinderteneinstellungsgesetz und sind daher wichtige Fachstellen. „Leistungen sind hier weder einem Versicherungsprinzip noch dem Bedürftigkeitsprinzip unterworfen.“

Diese Leistungen anderen Kostenträger zu übertragen, ohne jedoch die notwendigen inhaltlichen Strukturreformen vorzunehmen, wäre ein massiver Rückschritt für behinderte Menschen, den die ÖAR, so ihr Präsident, nicht akzeptieren kann.

Die ÖAR als Interessenvertretung behinderter Menschen ist immer dafür eingetreten, daß die Leistungen für diese Personengruppe Menschen in der Quantität und Qualität vereinheitlicht werden. Derzeit sind die Leistungen der einzelnen Länder sehr unterschiedlich, sodaß behinderte Menschen oft zu Bittsteller und Almosenempfängern degradiert werden.

Daher fordert die ÖAR einheitliche Standards für Leistungen in der Behindertenhilfe, die sich nicht am unterem Level orientieren. „Eine Auflösung der Bundessozialämter ist in diesem Zusammenhang ein Schritt in die falsche Richtung“ so Voget abschließend.

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