Unfallrenten: Bures sieht Kritik der SPÖ bestätigt

Verfassungsbeschwerde der SPÖ wird durch "Reparatur" nicht berührt

Doris Bures
Rigaud@Shotview

SPÖ-Bundesgeschäftsführerin Doris Bures sieht die Kritik der SPÖ an der sogenannten Reparatur der Unfallrentenbesteuerung durch den Sozialrechtsexperten Wolfgang Mazal bestätigt. Bures bekräftigte am Donnerstag gegenüber dem SPÖ-Pressedienst, dass die „Härtefallregelung“ der Regierung neue Ungleichheiten und Ungerechtigkeiten schaffe. Sie forderte erneut die rückwirkende und ersatzlose Aufhebung der Unfallrentenbesteuerung.

Bures machte zugleich klar, dass durch die „Reparatur“ die Beschwerde der SPÖ beim Verfassungsgerichtshof nicht einmal berührt werde. Alle Einwände gegen die ursprüngliche Regelung der Besteuerung seien unverändert gültig.

Bures wies darauf hin, dass der Verfassungsgerichtshof bereits einmal festgestellt habe, dass Unfallrenten nicht nur Einkommensersatz, sondern auch pauschalierter Schadenersatz sind. Der VfGH habe daher ausgesprochen, dass die Besteuerung von derartigen Schadenersatzleistungen – die auch sonst steuerfrei sind – unsachlich ist.

Weiters wird von der SPÖ in der Verfassungsbeschwerde geltend gemacht, dass die Höhe der Unfallrenten an zwei Dritteln des Einkommens bemessen wird. Hier ist eine durchschnittliche Besteuerung bereits eingerechnet. Es sei daher unsachlich, ein Einkommen zu besteuern, das der Gesetzgeber selbst in der Höhe ohne Besteuerung konzipiert hat.

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